
Mobilitätsmanagement im Rahmen des Förderprogrammes klimaaktiv mobil
Mit 01.04.2022 startet die Programmausschreibung „Aktionsprogramm klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement“. Die Einreichung ist bis 28.02.2023, 12:00 Uhr möglich.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die ELER-Mittel der Periode 2014-2020 inklusive Übergangsperiode bereits ausgeschöpft sind. Eingehende Anträge können nur nach den Bedingungen einer Förderung mit rein nationalen Mitteln bewertet werden.
Förderungsmittel für klimafreundliche Mobilitätslösungen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften einreichen.
Gefördert werden in erster Linie die Errichtung von Infrastruktureinrichtungen für den Rad- und Fußverkehr. Darüberhinaus können Maßnahmen auf kommunaler, regionaler sowie betrieblicher und touristischer Ebene, wie beispielsweise die Einrichtung bedarfsorientierter Verkehrssysteme wie Gemeinde-, Betriebs- und Rufbusse, Anrufsammeltaxis und Shuttle-Verkehr gefördert werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung von Maßnahmen zur Transportrationalisierung. Die Kombination von mehreren Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und wirkt sich positiv auf die Förderungshöhe aus.
Beispiele für förderungsfähige Maßnahmen bzw. Kosten:
- Radwege, Radabstellanlagen in Kombination mit Radwegen
- Nachrüsten Fahrradparken
- Fußverkehr
- Radschnellverbindungen
- Regionale Radnetzausbauprogramme
- Einrichtung eines Radverleihs
- Umstellung des Transportsystems vom LKW auf das Förderband
- Transportrationalisierung
- Umsetzung eines Carsharing Modells, Sammeltaxi, Betrieb von z.B. Shuttle-Verkehr, Betriebsbusse
- Bewusstseinsbildende Maßnahmen
Neben den Investitionskosten werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss VOR der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Aktuelle Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- ein Mobilitäts- und Verkehrskonzept
- eine technische Beschreibung
- Angebote und Kostenvoranschläge
- etwaige Bescheide
- Bericht des Kreditinstitutes (ab 100.000 Euro beantragte Kosten)
- Datenblatt zur Antragstellung
Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Leitfaden.
Rechtliche Grundlagen finden sie hier.
Hier geht es zum Onlineantrag Mobilitätsmanagement.
Alle Formulare zur Antragstellung
Datenblatt zur Antragstellung
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Alles Wichtige im Überblick
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Kontakt
Serviceteam Verkehr und Mobilität
01/31 6 31-716
01/31 6 31-104
umwelt(at)kommunalkredit.at
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