Betriebliche Umweltförderung im Inland

Betriebliche Umweltförderung im Inland

Die Betriebliche Umweltförderung im Inland ist seit 1993 ein wichtiges Förderungsinstrument auf Bundesebene für österreichische Unternehmen, die in Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen investieren. Denn Maßnahmen, die zu einer Verringerung der Umweltbelastung führen, sind oftmals teurer als konventionelle Lösungen. Um einen Anreiz für diese höheren Investitionen in den Umwelt- und Klimaschutz zu schaffen, werden Förderungsmittel vom BMK bereitgestellt und zum Teil von der EU kofinanziert. Die Kommunalkredit Public Consulting managed diese Förderungen zum Schutz der Umwelt und des Klimas.

Rechtliche Grundlagen

Den rechtlichen Rahmen der betrieblichen Umweltförderung (Umweltförderung im Inland, UFI) bilden nationale und EU-rechtliche Gesetzesmaterien.

Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie hier

Die wichtigsten nationalen Grundlagen

Umweltförderungsgesetz (UFG)

Investitionsförderungsrichtlinien für die UFI 2022

Zusatz zu den Investitionsförderungsrichtlinien für die Umweltförderung im Inland 2022

Dienstleistungsförderungsrichtlinien für die UFI 2022

Förderungsrichtlinien Transformation der Industrie 2024

Die nationalen Grundlagen basieren v.a. auf den folgenden europäischen Regelungen

Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung

"De-minimis"-Verordnung

"De-minimis“-Verordnung für Beihilfen im Agrarsektor

"DAWI-De-minimis“-Verordnung

Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022

Allgemeine Vertragsbedingungen zum Förderungsvertrag

Der Förderungsvertrag wird zwischen der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie als „Förderungsgeberin", vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1090 Wien und dem im Online-Antrag genannten Antragsteller als „Förderungsnehmer" abgeschlossen.

Für Projekte, für die eine Förderung VOR Umsetzung des Projektes beantragt wird, gelten:

Vertragsbedingungen

Für Projekte, für die eine Förderung NACH Umsetzung des Projektes beantragt wird, gelten:

Vertragsbedingungen

Zielgruppen

Die betriebliche Umweltförderung im Inland dient vorrangig der Förderung von Umweltschutzmaßnahmen in Betrieben. Das bedeutet, dass die Zielgruppen dieses Förderungsinstruments Betriebe und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sind.
Neben dem betrieblichen Fokus können auch Umweltprojekte von beispielsweise Konfessionsgemeinschaften, Vereinen sowie Körperschaften öffentlichen Rechts (Verbände etc.) unterstützt werden. 

Weitere Informationen zu den Zielgruppen finden Sie hier

Förderungsberechnung

Die betriebliche Umweltförderung soll mit Hilfe von Investitionszuschüssen einen Anreiz zur Umsetzung von Investitionsmaßnahmen bieten,

  • für die kein behördlicher oder gesetzlicher Auftrag existiert, 
  • die einen positiven Umwelteffekt auslösen und 
  • die aufgrund einer zu langen Amortisationszeit einen Anreiz zur Umsetzung benötigen. 

Zweck der Förderung ist die Erzielung von Umwelteffekten, wie die Reduktion von Treibhausgasen v.a. CO2-Emissionen, die Vermeidung oder Verringerung von Luftschadstoffen, gefährlichen Abfällen oder Betriebslärm. Die Höhe der Förderung wird von der Kommunalkredit Public Consulting berechnet und hängt neben den förderungsfähigen Kosten von einer Reihe von Faktoren wie den rechtlichen Rahmenbedingungen, der Art der Maßnahme und dem Ausmaß des erzielten Umwelteffektes ab.

Weitere Informationen zur Förderungsberechnung finden Sie hier

Ein Förderungsinstrument des BMK

Weitere Förderungsinstrumente

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