(E-)Transporträder und (E-)Falträder für Private 2025
Fahrzeuge & Ladeinfrastruktur
Alles Wichtige im Überblick
Die Förderungsaktion „klimaaktiv mobil – Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement 2025“ konnte mit großem Erfolg frühzeitig beendet werden. Wir danken für das große Interesse! Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden zur Gänze ausgeschöpft und zahlreiche Projekte zur Umsetzung einer aktiven und klimaneutralen Mobilitätszukunft konnten initiiert werden.
Eine Fortführung bzw. Neuauflage der Förderungsinitiative klimaaktiv mobil kann 2026 im Fall einer ausreichenden Budgetverfügbarkeit erfolgen. Die nachfolgenden Informationen sind für bereits gestellt Anträge relevant.
Förderungsmittel werden für Privatpersonen bereitgestellt.
Gefördert wird die Anschaffung von
- (Elektro-)Transporträdern (das Zuladegewicht exkl. Fahrer:in muss mindestens 60 kg, die Leistung max. 600 W und die Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h betragen)
- und (Elektro-)Falträdern (das Faltmaß darf 110*80*40 cm nicht überschreiten).
Zur Prüfung der Einhaltung der oben genannten Bedingungen wird ausschließlich das offizielle technische Datenblatt des Herstellers herangezogen.
Bitte beachten Sie, dass
- eine Förderung von Fahrrädern mit Elektroantrieb nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich ist
- nur solche Fahrzeuge gefördert werden, für die beim Kauf ein großes kostenfreies Fahrradservice, gewährt wurde.
Alle wichtigen Informationen und die detaillierten Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden. Diesen finden Sie im Download-Bereich unten.
Zeitpunkt der Antragstellung
Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein darf. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar.
Voraussetzung für die Förderung ist die Gewährung eines großen Fahrradservice. Dies muss aus der Rechnung hervorgehen.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Vollständige Rechnung(en)
- das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung
- Nachweis über den Einsatz von Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern (bei Kauf elektrisch betriebener Fahrräder)
- Besitz einer – zum Zeitpunkt der Einreichung gültigen – ÖV-Jahresnetzkarte –bei (E-)Falträdern (als Selbstauskunft)
Alle Informationen zur Förderungsaktion und eine detaillierte Checkliste zur Antragstellung finden Sie im Leitfaden.
Bitte beachten Sie: Im Einzelfall kann es notwendig sein, weitere Unterlagen vorzulegen. Die Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH setzt sich gegebenenfalls mit Ihnen in Verbindung. Die Kommunikation erfolgt via E-Mail. Kontrollieren Sie deshalb regelmäßig Ihr Mail-Postfach (auch den Spam-Ordner). Die Nicht-Beachtung kann die Ablehnung Ihres Antrags zur Folge haben – etwa wenn erforderliche Unterlagen nicht fristgerecht nachgereicht werden.
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Informationen zu etwaigen Landesförderungen erhalten Sie beim Amt der Landesregierung Ihres Bundeslandes.
Alle Formulare zur Antragstellung:
Formular zur Förderungsabrechnung
Bestätigung Bezug von Strom aus EET
Weitere Informationen zur Antragstellung:
Liste der förderungsfähigen (E-)Transporträder
Liste der förderungsfähigen (E-)Falträder
Allgemeine Vertragsbedingungen
Leitfaden zu Ihrem Projekt
Haben Sie Fragen zur Förderung?
Serviceteam E-Mobilität
Förderung nicht gefunden?
Wenn Sie keine passende Förderung gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!


