(E-)Transporträder und (E-)Falträder für Private 2025
Fahrzeuge & Ladeinfrastruktur
Alles Wichtige im Überblick
Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) unterstützt die Anschaffung und den privaten Einsatz von Elektro-Transporträdern und Transporträdern sowie Elektro-Falträdern und Falträdern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
Bitte beachten Sie die detaillierten Förderungsvoraussetzungen.
Antragstellungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 27.02.2026 (12 Uhr) ausschließlich online eingebracht werden. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein darf.
Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #171
Förderungsmittel werden für Privatpersonen bereitgestellt.
Gefördert wird die Anschaffung von
- (Elektro-)Transporträdern (das Zuladegewicht exkl. Fahrer:in muss mindestens 60 kg, die Leistung max. 600 W und die Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h betragen)
- und (Elektro-)Falträdern (das Faltmaß darf 110*80*40 cm nicht überschreiten).
Zur Prüfung der Einhaltung der oben genannten Bedingungen wird ausschließlich das offizielle technische Datenblatt des Herstellers herangezogen.
Bitte beachten Sie, dass
- eine Förderung von Fahrrädern mit Elektroantrieb nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich ist
- nur solche Fahrzeuge gefördert werden, für die beim Kauf ein großes kostenfreies Fahrradservice, gewährt wurde.
Alle wichtigen Informationen und die detaillierten Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden. Diesen finden Sie im Download-Bereich unten.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Einreichung für die Förderungsaktion (Elektro-)Transporträder und (Elektro-)Falträder verläuft in einem 1-stufigen Verfahren. Die Antragstellung ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, längstens jedoch bis 27.02.2026 (12 Uhr) möglich. Nach erfolgter Antragstellung sind die Förderungsmittel für das Fahrrad reserviert.
Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein darf. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar.
Voraussetzung für die Förderung ist die Gewährung eines großen Fahrradservice. Dies muss aus der Rechnung hervorgehen.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Vollständige Rechnung(en)
- das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung
- Nachweis über den Einsatz von Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern (bei Kauf elektrisch betriebener Fahrräder)
- Besitz einer – zum Zeitpunkt der Einreichung gültigen – ÖV-Jahresnetzkarte –bei (E-)Falträdern (als Selbstauskunft)
Alle Informationen zur Förderungsaktion und eine detaillierte Checkliste zur Antragstellung finden Sie im Leitfaden.
Bitte beachten Sie: Im Einzelfall kann es notwendig sein, weitere Unterlagen vorzulegen. Die Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH setzt sich gegebenenfalls mit Ihnen in Verbindung. Die Kommunikation erfolgt via E-Mail. Kontrollieren Sie deshalb regelmäßig Ihr Mail-Postfach (auch den Spam-Ordner). Die Nicht-Beachtung kann die Ablehnung Ihres Antrags zur Folge haben – etwa wenn erforderliche Unterlagen nicht fristgerecht nachgereicht werden.
Hier geht es zur Online-Antragsstellung für die Förderungsaktion (E-)Transporträder und (E-)Falträder (ausschließlich für Privatpersonen)
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Informationen zu etwaigen Landesförderungen erhalten Sie beim Amt der Landesregierung Ihres Bundeslandes.
Alle Formulare zur Antragstellung:
Formular zur Förderungsabrechnung
Bestätigung Bezug von Strom aus EET
Weitere Informationen zur Antragstellung:
Liste der förderungsfähigen (E-)Transporträder
Liste der förderungsfähigen (E-)Falträder
Allgemeine Vertragsbedingungen
Leitfaden zu Ihrem Projekt
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