Flächenrecycling

Rechtliche Grundlagen

Den rechtlichen Rahmen der Förderung Flächenrecycling bilden nationale und EU-rechtliche Gesetzesmaterien.

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen

Umweltförderungsgesetz (UFG)

Förderungsrichtlinien Flächenrecycling

"De-minimis"-Verordnung

 

Allgemeine Vertragsbedingungen zum Förderungsvertrag

Der Förderungsvertrag wird zwischen der Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft als „Förderungsgeber", vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1090 Wien als Abwicklungsstelle und dem im Antrag genannten Antragsteller als „förderungsnehmende Person" abgeschlossen.

Allgemeine Vertragsbedingungen Flächenrecycling

Ein Förderungsinstrument des BMLUK

Weitere Förderungsinstrumente

nach oben

WARTUNG: Liebe Website-Besucher:innen! Aufgrund von umfangreichen System- und Wartungsarbeiten sind unsere Plattformen zur Förderungseinreichung von Donnerstag, den 18.06.2026 ab 18:00 Uhr, bis Freitag, den 19.06.2026 um 05:00 Uhr, nur eingeschränkt verfügbar. Vielen Dank für Ihr Verständnis!