Rechtliche Grundlagen
Den rechtlichen Rahmen der Förderung Flächenrecycling bilden nationale und EU-rechtliche Gesetzesmaterien.
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen
Förderungsrichtlinien Flächenrecycling
Allgemeine Vertragsbedingungen zum Förderungsvertrag
Der Förderungsvertrag wird zwischen der Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft als „Förderungsgeber", vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1090 Wien als Abwicklungsstelle und dem im Antrag genannten Antragsteller als „förderungsnehmende Person" abgeschlossen.
Allgemeine Vertragsbedingungen Flächenrecycling
Mustervertrag