Rechtliche Grundlagen
Den rechtlichen Rahmen der Förderung Flächenrecycling bilden nationale und EU-rechtliche Gesetzesmaterien.
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen
Förderungsrichtlinien Flächenrecycling
Allgemeine Vertragsbedingungen zum Förderungsvertrag
Der Förderungsvertrag wird zwischen der Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft als „Förderungsgeber", vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1090 Wien als Abwicklungsstelle und dem im Antrag genannten Antragsteller als „förderungsnehmende Person" abgeschlossen.