Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Die Ländliche Entwicklung ist das zentrale Element der österreichischen Agrarpolitik. Sie unterstützt eine moderne, effizient und nachhaltig produzierende Landwirtschaft, aber auch die regionale Wirtschaft und die Gemeinden und setzt soziale Akzente. Das Programm ist damit ein Wachstumsmotor für den ländlichen Raum.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen und Inhalte ist in Form eines Merkblattes im Downloadbereich unter „Weitere Informationen“ verfügbar.
Programmstrategie und Ziele
Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) fördert die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums und verfolgt folgende strategische Ziele:
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft
- Verbesserung der Umwelt und der Landschaft
- Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft
In den von der KPC abgewickelten Förderungsinstrumenten ist eine Kofinanzierung aus ELER-Mitteln möglich für:
- Projekte der Umweltförderung im Inland (UFI) aus den Förderungsbereichen Biomasse-Nahwärmeanlagen; Neubau, Ausbau und Verdichtung von Wärmeverteilnetzen;
- Projekte des Förderungsprogramms klimaaktiv mobil aus den Förderungsbereichen Verkehrs- und Mobilitätsmaßnahmen;
- Projekte aus dem Budget des Klima - und Energiefonds für Investitionsförderungen in Klima- und Energiemodellregionen und Photovoltaik-Anlagen in der Landwirtschaft
Die Antragsstellung erfolgt automatisch mit dem Ansuchen für eine Bundesförderung im jeweiligen Förderungsbereich, wobei von der KPC jedes Projekt auf eine mögliche EU-Kofinanzierung geprüft wird.
Publizitätsbestimmungen
Wird ein Projekt ELER-Kofinanziert, ist die Öffentlichkeit über die Unterstützung aus dem Programm der Ländlichen Entwicklung (LE 2014-2020) zu informieren. Bei Projekten mit einer Gesamtförderung von mehr als 50.000 Euro ist während der Durchführung und danach auf Dauer eine Erläuterungstafel, bei einer Gesamtförderung von mehr als 500.000 Euro ist während der Durchführung und danach auf Dauer ein Hinweisschild anzubringen. In der nachstehenden Aufstellung finden Sie sowohl das Merkblatt zu den Informations- und Publizitätsbestimmungen im Rahmen der ländlichen Entwicklung 2014-2020 sowie druckfähige Vorlagen für die Erstellung der Erläuterungstafel bzw. des Hinweisschildes, welche die gestalterischen Mindestanforderungen erfüllen. Bei einer weiteren Bearbeitung der Vorlagen sind die Gestaltungsmerkmale gemäß Merkblatt zu den Informations- und Publizitätsbestimmungen im Rahmen der ländlichen Entwicklung 2014-2020 zwingend einzuhalten.
Merkblatt zu den Informations- und Publizitätsbestimmungen
Selbstauskunft zum Vergabeverfahren
Vorlagen (Druckdaten) für Erläuterungstafeln zur weiteren Bearbeitung:
Vorlage Erläuterungstafeln für Indesign
Hinweis zum Umgang mit ZIP-Dateien
Vorlagen für Erläuterungstafeln für Adobe Acrobat
Vorlage Erläuterungstafel - Photovoltaik in der Landwirtschaft
Vorlage Erläuterungstafel - klimaaktiv mobil
Vorlage Erläuterungstafel - KEM Investitionsförderung, Solare Großanlagen, Mustersanierung
Vorlage Erläuterungstafel - Biomasse Nahwärme Burgenland
Vorlage Erläuterungstafel - Biomasse Nahwärme Kärnten
Vorlage Erläuterungstafel - Biomasse Nahwärme Niederösterreich
Vorlage Erläuterungstafel - Biomasse Nahwärme Oberösterreich
Vorlage Erläuterungstafel - Biomasse Nahwärme Salzburg
Vorlage Erläuterungstafel - Biomasse Nahwärme Steiermark
Vorlage Erläuterungstafel - Biomasse Nahwärme Tirol
Vorlage Erläuterungstafel - Biomasse Nahwärme Vorarlberg
Vorlage Erläuterungstafel - Biomasse Nahwärme Wien
Rechtliche Grundlagen
Weitere Informationen
ELER 23-27
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 (GSP 23-27) ist das zentrale Element der österreichischen Agrarpolitik. Er unterstützt eine moderne, effizient und nachhaltig produzierende Landwirtschaft, aber auch die regionale Wirtschaft und die Gemeinden und setzt soziale Akzente. Das Programm ist damit ein Wachstumsmotor für den ländlichen Raum.
Programmstrategie und Ziele
Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) fördert die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums und verfolgt folgende strategische Ziele:
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Land- und Forstwirtschaft,
- Gewährleistung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutz,
- ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften.
In den von der KPC abgewickelten Förderungsinstrumenten ist eine Kofinanzierung aus ELER-Mitteln möglich für:
- Projekte der Umweltförderung im Inland (UFI) aus den Förderungsbereichen Biomasse-Nahwärmeanlagen; Neubau, Ausbau und Verdichtung von Wärmeverteilnetzen;
- Projekte des Förderungsprogramms klimaaktiv mobil aus den Förderungsbereichen Verkehrs- und Mobilitätsmaßnahmen;
- Projekte aus dem Budget des Klima - und Energiefonds für Investitionsförderungen Mittlere Speicher
- Projekte aus der Gewässerökologie
- Projekte aus dem Naturschutz
Die Antragsstellung erfolgt automatisch mit dem Ansuchen für eine Bundesförderung im jeweiligen Förderungsbereich, wobei von der KPC jedes Projekt auf eine mögliche EU-Kofinanzierung geprüft wird. Um ein Projekt im Rahmen des ELER zu fördern, müssen die festgelegten Auswahlkriterien erfüllt sein.
Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen
Publizitätsbestimmungen
Wird ein Projekt ELER-Kofinanziert, ist die Öffentlichkeit über die Unterstützung aus dem GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 zu informieren.
- Bei Projekten mit einer Gesamtförderung von mehr als 10.000 Euro ist ein Anschlag/Poster im Format A3,
- bei einer Gesamtförderung von mehr als 50.000 Euro ist während der Durchführung und danach auf Dauer eine Erläuterungstafel im Format A4 und
- bei einer Gesamtförderung von mehr als 500.000 Euro ist während der Durchführung und danach auf Dauer ein Hinweisschild im Format A4 anzubringen.
In der nachstehenden Aufstellung finden Sie sowohl das Informationsblatt zur Umsetzung der Publizitätsvorgaben des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027.
Informationsblatt zu den Publizitätsvorgabe
Rechtliche Grundlagen
GAP-Strategieplan
ELER-Verordnung
GAP-Verordnung
Weitere Informationen
Kontakt
Katharina Colom
01/31631-356
EFRE 21-27
EUROPÄISCHER FONDS FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG
Der EFRE zielt darauf ab, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in Europa zu stärken und die Unterschiede im Entwicklungsstand der Regionen zu verringern.
In der laufenden Förderperiode 2021-2027 liegt der Hauptfokus des EFRE auf „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum" (IBW/EFRE), wobei mit dem österreichischen Programm IBW/EFRE & JTF (Just Transition Fund) ein nachhaltiges Wachstum und damit eine Entkoppelung von Wachstum und Ressourcenverbrauch unterstützt werden soll. Darüber hinaus soll Beschäftigung geschaffen und die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs und seiner Regionen langfristig gestärkt werden.
Das Programm IBW/EFRE & JTF Österreich 2021-2027 umfasst das gesamte Bundesgebiet Österreichs – die Übergangsregion Burgenland sowie die restlichen acht Bundesländer, die sogenannten stärker entwickelten Regionen.
In Summe stehen für die Förderungsperiode 2021-2027 rund 597 Millionen Euro an EU-Mitteln für die Förderung von Projekten in Österreich zur Verfügung.
PROGRAMMSTRATEGIE UND -ZIELE
Entsprechend den Vorgaben in der EFRE-Verordnung (EU) 2021/1058 adressiert das österreichische IBW/EFRE & JTF-Programm die folgenden Prioritäten und spezifischen Ziele:
Priorität 1 „Innovation“
- Spezifisches Ziel 1.1: Ausbau FTI-Kapazitäten
- Spezifisches Ziel 1.3: Wettbewerbsfähigkeit von KMU
Priorität 2 „Nachhaltigkeit“
- Spezifisches Ziel 2.1: Energieeffizienz und THG-Reduktion
Priorität 3 „Territoriale Entwicklung“
- Spezifisches Ziel 5.1: Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung
- Spezifisches Ziel 5.2: Integrierte ländliche Entwicklung
Priorität 4 „Übergang“
- Bewältigung des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft
Die KPC kofinanziert in der Förderungsperiode 2021-2027 gemäß Priorität 2 Projekte im Bereich Energieeffizienz und THG-Reduktion mit EFRE-Mitteln. Eine Kofinanzierung von Projekten wird voraussichtlich erst im 1. Halbjahr 2024 erfolgen.
PUBLIZITÄTSBESTIMMUNGEN
Wird ein Projekt EFRE-kofinanziert, ist die Öffentlichkeit über die Unterstützung aus dem IBW/EFRE & JTF-Programm 2021-2027 zu informieren.
Während der Projektdurchführung ist ein A3-Plakat am Projektstandort anzubringen und – sofern der Projektträger über eine offizielle Website verfügt – dort eine Kurzbeschreibung des Projektes von mind. 250 Zeichen (inkl. Leerzeichen), das EU-Förderlogo und ein Hinweis auf die Programm-Website www.efre.gv.at zu platzieren.
Bei Projekten mit Gesamtkosten von mehr als 500.000 Euro ist – sobald mit der Umsetzung des Projektes begonnen wird bzw. das Investitionsgut in Betrieb genommen wird – an Stelle des A3-Plakats eine langlebige Tafel am Projektstandort anzubringen. Diese Erinnerungstafel wird zentral produziert und den Projektträgern kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Bestellung erfolgt durch die KPC.
In der nachstehenden Aufstellung finden Sie alle wichtigen Unterlagen zu den Publizitätsbestimmungen des IBW/EFRE & JTF-Programms 2021-2027 sowie druckfähige Vorlagen für die Erstellung des A3-Plakats.
Leitfaden für Projektträger:innen zu Kommunikation & Sichtbarkeit
Vorlage A3-Plakat
Leitlinie zur Verwendung des EU-Emblems
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
EU-Verordnung
EFRE-Verordnung
EFRE-Programm
WEITERE INFORMATIONEN
ÖROK Geschäftsstelle
Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen
Fragebogen zu horizontalen Prinzipien
Informationsblatt separate Rechnungsführung und Rechnungsführungscodes
EFRE Mustervertrag (folgt in Kürze)
Kontakt
Andrea Jamek
01/31631-286
a.jamek(at)kommunalkredit.at
EUROPÄISCHER FONDS FÜR REGIONALE ENTWICKLUNG
Der EFRE-Fonds hilft, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in Europa zu fördern und die Unterschiede im Entwicklungsstand der Regionen zu verringern. In der laufenden Strukturfondsperiode 2014-2020 unterstützt der EFRE unter anderem das Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" (IWB/EFRE), wobei hier zwischen „stärker entwickelten", „Übergangsregionen" und „weniger entwickelten Regionen" unterschieden wird. Das Operationelle EFRE-Programm umfasst die Übergangsregion Burgenland sowie die stärker entwickelten Regionen Österreichs, also räumlich das gesamte Bundesgebiet Österreichs.
PROGRAMMSTRATEGIE UND -ZIELE
Entsprechend der Vorgaben in der EFRE-Verordnung erfolgt eine Schwerpunktsetzung auf folgende thematische Programmziele:
- Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU
- Übergang in eine CO2-arme Wirtschaft
Durch diese Entwicklungsziele wird ein Beitrag zur Sicherung der Beschäftigung und Schaffung neuer Arbeitsplätze geleistet. Eine Kofinanzierung von Projekten in der Strukturfondsperiode 2014-20 wird aus derzeitiger Sicht erst im 1. Halbjahr 2016 erfolgen.
PUBLIZITÄTSBESTIMMUNGEN
Wird ein Projekt EFRE-Kofinanziert, ist die Öffentlichkeit über die Unterstützung aus dem IWB/EFRE-Programm 2014-2020 zu informieren. Während der Projektdurchführung ist ein A3 Plakat am Projektstandort anzubringen und (sofern vorhanden) auf der Homepage ein entsprechender Vermerk zu platzieren. Bei Projekten mit einer öffentlichen Gesamtförderung von mehr als 500.000 Euro, ist an Stelle des A3 Plakats ein vorübergehendes Hinweisschild zu installieren und spätestens 3 Monate nach Projektabschluss durch eine permanente Erinnerungstafel zu ersetzen. In der nachstehenden Aufstellung finden Sie das Informationsblatt und die entsprechende Handlungsanleitung zu den Publizitätsbestimmungen des IWB/EFRE-Programm 2014-2020 sowie druckfähige Vorlagen für die Erstellung des A3 Plakats bzw. des Hinweisschildes, welche die gestalterischen Mindestanforderungen erfüllen.
Informationsblatt Publizität IWB/EFRE 2014-2020
Vorlage Handlungsanleitung
Vorlage A3 Plakat
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
EU-Verordnung
EFRE-Verordnung
EFRE-Programm
WEITERE INFORMATIONEN
Publizität EFRE 14-20
ÖROK Geschäftsstelle
Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen
Informationsblatt Buchführungssystem
EFRE Mustervertrag