
Fahrzeuge zur Personenbeförderung, Sonderfahrzeuge und Ladeinfrastruktur
Die Förderaktion ist vorübergehend beendet. An einer Budgetaufstockung wird derzeit gearbeitet.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die ELER-Mittel der Periode 2014-2020 inklusive Übergangsperiode bereits ausgeschöpft sind. Eingehende Anträge können nur nach den Bedingungen einer Förderung mit rein nationalen Mitteln bewertet werden.
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Gefördert werden klimafreundliche E-Mobilitätsprojekte im Bereich E-Taxis, E-Carsharing, E-Mietwagen und E-Fahrschulfahrzeuge sowie E-Sonderfahrzeuge jeweils auch in Kombination mit E-Ladeinfrastruktur. E-Mobilitätsprojekte mit ausschließlich E-Ladeinfrastruktur können ebenfalls gefördert werden.
Hinweis: Fahrzeugmodelle PHEV, REEV und REX mit Dieselantrieb sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Eine Förderung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.
Die Kombination von mehreren Maßnahmen bzw. die zusätzliche Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen ist erwünscht und kann sich positiv auf die Förderungshöhe auswirken.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Leitfaden.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss VOR der ersten rechtsverbindlichen Bestellung der Fahrzeuge bzw. von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Aktuelle Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden .
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- ein Mobilitäts- und Verkehrskonzept
- eine technische Beschreibung
- Angebote und Kostenvoranschläge
- Angebote für vergleichbare, fossile Fahrzeuge
- Bericht des Kreditinstitutes (ab 100.000 Euro beantragte Kosten)
- einen Nachweis über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern
- Datenblatt zur Antragstellung
Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Leitfaden.
Rechtliche Grundlagen finden sie hier.
Alle Formulare zur Antragstellung
Bestätigung Bezug von Strom aus EET
Weitere Informationen zur Antragstellung
Leitfaden
Liste der förderungsfähigen Sonderfahrzeuge
Alles Wichtige im Überblick
Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #617
Kontakt
Serviceteam Verkehr und Mobilität
01/31 6 31-716
01/31 6 31-104
umwelt(at)kommunalkredit.at
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Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!