Landesförderungen
Tirol, Vorarlberg, Wien

Landesförderung Tirol

Förderung von Energiesparmaßnahmen und Erneuerbaren Energieträgern

Das Land Tirol unterstützt im Rahmen seines Wirtschaftsförderungsprogramms mit nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen Vorhaben von gewerblichen Unternehmen, durch die Energie eingespart wird oder erneuerbare Energieträger genutzt werden. Das Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol versteht sich weitgehend als Ergänzung zu den Förderungsmöglichkeiten der Umweltförderung im Inland (UFI) und des Klima- und Energiefonds (KLIEN).

Die Kommunalkredit Public Consulting GmbH wickelt in nachfolgend angeführten Förderungsschwerpunkten im Auftrag des Landes Tirol ab. Mit der Einreichung des Antragsformulars wird in diesen Bereichen automatisch auch die Förderung des Landes Tirol beantragt und von der KPC bearbeitet. Voraussetzung für eine Förderung des Landes Tirol ist, dass sich der Projektstandort im Land Tirol befindet.

Weitere Förderungsprogramme werden vom Land Tirol direkt bearbeitet.

Weitere Informationen finden Sie unter  Landesförderung Tirol

Förderungsbereiche die von der KPC abgewickelt werden

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung sind.

  • Thermische Gebäudesanierungen 
  • Wärmepumpen 
  • Energiesparen in Betrieben 
  • Wärmerückgewinnungsanlagen 
  • Stromerzeugung in Insellagen 
  • Thermische Solaranlagen


Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie imInformationsblatt für Unternehmen

Rechtliche Grundlagen

Den rechtlichen Rahmen der Förderungen des Landes Tirol bilden nationale und EU-rechtliche Gesetzesmaterien.

Die wichtigste nationale Grundlage
Richtlinie für Unternehmen

Die nationale Grundlage basiert auf den folgenden europäischen Regelungen
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
„De-minimis“-Verordnung

Kontakt

Landesförderung Vorarlberg

Förderung von Energiesparmaßnahmen und erneuerbaren Energieträgern

Das Land Vorarlberg unterstützt im Rahmen seines Programmes „Energiesparen für KMU“ mit nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen Vorhaben von gewerblichen Unternehmen, durch die Energie eingespart oder erneuerbare Energieträger genutzt werden. Das Programm „Energiesparen für KMU“ des Landes Vorarlberg versteht sich weitgehend als Ergänzung zu den Förderungsmöglichkeiten der Umweltförderung im Inland (UFI).

Die Kommunalkredit Public Consulting wickelt in nachfolgend angeführten Förderungsschwerpunkten das Programm „Energiesparen für KMU“ im Auftrag des Landes Vorarlberg ab. Mit der Einreichung des Antragsformulars für die Umweltförderung im Inland wird in diesen Bereichen automatisch auch die Förderung des Landes Vorarlberg beantragt und von der KPC bearbeitet. Voraussetzung für eine Förderung des Landes Vorarlberg ist, dass sich der Projektstandort im Land Vorarlberg befindet.

Weitere Förderungsprogramme werden vom Land Vorarlberg direkt bearbeitet.

Weitere Informationen finden Sie unter:
Energieförderung Vorarlberg
Landesförderungen im Bereich E-Mobilität Vorarlberg

Förderungsbereiche, die von der KPC abgewickelt werden

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, Vereine und konfessionelle Einrichtungen sowie Fernwärmebetreiber unabhängig von ihrer Unternehmensgröße. Der Standort für das zu fördernde Projekt muss in Vorarlberg sein. Projekte aus folgenden Bereichen können mit einer zusätzlichen Landesförderung unterstützt werden: 

  • Thermische Solaranlagen
  • Holzheizung
  • Fernwärmeanschlüsse
  • Biomasse Mikronetze
  • Energiesparmaßnahmen in Betrieben
  • Wärmerückgewinnungen
  • Wärmepumen
  • Thermische Gebäudesanierungen
  • Klimatisierung und Kühlung für Betriebe


Alle Formulare zur Antragsstellung: Informationsblatt

Rechtliche Grundlagen

Den rechtlichen Rahmen der Förderungen des Landes Vorarlberg bilden nationale und EU-rechtliche Gesetzesmaterien.

Die wichtigste nationale Grundlage
Richtlinie
Allgemeine Vertragsbedingungen

Die nationale Grundlage basiert auf den folgenden europäischen Regelungen
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
„De-minimis“-Verordnung

Kontakt

Landesförderung Wien

Förderung von Photovoltaik und Stromspeicher-Anlagen

Das Land Wien unterstützt Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen durch Förderungen im Bereich Klima und Energie – für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Umweltpolitik.

Die Kommunalkredit Public Consulting GmbH wickelt nachfolgend angeführte Förderungsschwerpunkte im Auftrag des Landes Wien ab. Voraussetzung für eine Förderung des Landes Wien ist, dass die Anlage in Wien errichtet wird.

Weitere Förderungsprogramme werden vom Land Wien direkt bearbeitet.

Weitere Informationen finden Sie unter  Landesförderung Wien

Förderungsbereiche, die von der KPC abgewickelt werden

Der Antrag auf Förderung kann von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden, die in Wien eine Anlage errichten werden.

  • Photovoltaikanlagen
  • Stationäre Stromspeicher 

Bitte beachten Sie, dass in diesem Förderungsbereich die Antragstellung über ein Online-Antragsformular bei der Kommunalkredit Public Consulting erfolgt. 

Hier geht es zum Onlineantrag Photovoltaik-Anlagen Wien für Privatpersonen
Hier geht es zum Onlineantrag Photovoltaik-Anlagen Wien für Betriebe und juristische Personen
Hier geht es zum Onlineantrag Speicher-Anlagen Wien für Privatpersonen
Hier geht es zum Onlineantrag Speicher-Anlagen Wien für Betriebe und juristische Personen

Weitere Informationen zu Photovoltaik-Anlagen finden Sie hier
Weitere Informationen zu Speicher-Anlagen finden Sie hier

Weitere Informationen zur Antragstellung
Informationsblatt zu Photovoltaik-Anlagen
Informationsblatt zu Stromspeicher-Anlagen

Rechtliche Grundlagen

Den rechtlichen Rahmen der Förderungen des Landes Wien bilden nationale und EU-rechtliche Gesetzesmaterien.

Die wichtigste nationale Grundlage
Richtlinie
Allgemeine Vertragsbedingungen

Die nationale Grundlage basiert auf den folgenden europäischen Regelungen
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung

Kontakt

Serviceteam Photovoltaik

01/31 6 31-730 

01/31 6 31-99730 

wien-pv(at)kommunalkredit.at

Weitere Förderungsinstrumente

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