Kreislaufwirtschaft

Rechtliche Grundlagen

Den rechtlichen Rahmen der Kreislaufwirtschaft bilden nationale und EU-rechtliche Gesetzesmaterien.

Die wichtigsten nationalen Grundlagen

Umweltförderungsgesetz (UFG)

Förderungsrichtlinien Kreislaufwirtschaft

Die nationalen Grundlagen basieren v.a. auf den folgenden europäischen Regelungen

Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung

"De-minimis"-Verordnung

 

Allgemeine Vertragsbedingungen zum Förderungsvertrag

Der Förderungsvertrag wird zwischen der Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft als „Förderungsgeber", vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, 1090 Wien als Abwicklungsstelle und dem im Antrag genannten Antragsteller als „förderungsnehmende Person" abgeschlossen.

Allgemeine Vertragsbedingungen Kreislaufwirtschaft

Allgemeine Vertragsverbindungen Sozialökonomische Betriebe

Ein Förderungsinstrument des BMLUK

Weitere Förderungsinstrumente

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