E-Ladeinfrastruktur für Private 2025 - eRide
Fahrzeuge & Ladeinfrastruktur


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E-Ladeinfrastruktur – kommunikationsfähige Ladestationen oder kommunikationsfähige intelligente Ladekabel
Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung unterstützt im Rahmen der Säule eRide von eMove Austria des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) im Jahr 2025 die Anschaffung von E-Ladeinfrastruktur für den privaten Einsatz.
Die Registrierung sowie die formelle Einreichung von Förderungsanträgen sind ausschließlich online möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.03.2026 vorgenommen werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 36 Wochen der Antrag gestellt werden UND die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als neun Monate sein.
Förderungsmittel werden für Privatpersonen bereitgestellt.
Gefördert wird die Anschaffung einer neuen E-Ladeinfrastruktur (kommunikationsfähige Ladestationen (Wallboxen) oder kommunikationsfähige intelligente Ladekabel), an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge abgegeben wird.
Genaue Informationen zur Förderungsaktion finden Sie im Leitfaden. Diesen finden Sie im Download-Bereich unten.
Bitte beachten Sie, dass die Förderung mit 50 % der umweltrelevanten Investitionskosten begrenzt ist und damit auch geringer als die Förderungspauschale sein kann.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Einreichung für die Förderungsaktion verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 – Registrierung, Schritt 2 – Antragstellung). Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, muss sich die antragstellende Person zunächst registrieren. Die Registrierung (Schritt 1) ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, längstens jedoch bis 31.03.2026, möglich.
Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihre Ladeinfrastruktur reserviert. Mit dem Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie Ihre individuellen Zugangsdaten für die Antragstellung. Beachten Sie, dass die Registrierung nur 36 Wochen gültig ist und nicht verlängert werden kann. Innerhalb dieser 36 Wochen muss die Lieferung und gegebenenfalls Installation der Ladeinfrastruktur und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen. Die Registrierung sollte daher erst dann durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Lieferung und gegebenenfalls Installation innerhalb der 36-wöchigen Frist möglich ist und alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen innerhalb dieser Frist vorliegen.
Bitte beachten Sie zusätzlich: Die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar und ist unabhängig von der oben genannten Frist für die Gültigkeit der Registrierung zu beachten.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Vollständige Rechnung über den Ankauf der Ladeinfrastruktur
- Bei einer Wallbox (Ladestation) auch die Rechnung über die Installation
- das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung
- Im Fall einer Leasingfinanzierung: Leasingvertrag inkl. Depotzahlung
- Nachweis über den Einsatz von Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern
- Bei Installation einer Wallbox (Ladestation) im Mehrparteienhaus: einen Nachweis darüber, dass es sich um ein Mehrparteienhaus handelt
- Bei einer Wallbox (Ladestation) im Mehrparteienhaus als Gemeinschaftsanlage: „Formular Gemeinschaftsanlage“
Alle Informationen zur Förderungsaktion und eine detaillierte Checkliste zur Antragstellung finden Sie im Leitfaden.
Bitte beachten Sie: Im Einzelfall kann es notwendig sein, weitere Unterlagen vorzulegen. Die Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH setzt sich gegebenenfalls mit Ihnen in Verbindung. Die Kommunikation erfolgt via E-Mail. Kontrollieren Sie deshalb regelmäßig Ihr Mail-Postfach (auch den Spam-Ordner). Die Nicht-Beachtung kann die Ablehnung Ihres Antrags zur Folge haben – etwa wenn erforderliche Unterlagen nicht fristgerecht nachgereicht werden.
Hier gehts zur Online-Registrierung E-Ladeinfrastruktur (ausschließlich für Privatpersonen)
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Informationen zu etwaigen Landesförderungen erhalten Sie beim Amt der Landesregierung Ihres Bundeslandes.
Alle Formulare zur Antragstellung:
Formular zur Förderungsabrechnung
Bestätigung Bezug von Strom aus erneuerbaren Energieträgern EET
Formular “Bestätigung Gemeinschaftsanlage”
Weitere Informationen zur Antragstellung:
Liste der förderungsfähigen Ladegeräte
Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Vertragsbedingungen
Stromkennzeichnungsbericht e-control
Leitfaden zu Ihrem Projekt
Budget-Information
Haben Sie Fragen zur Förderung?
Serviceteam E-Mobilität


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