E-Zweiräder für Betriebe 2025 - eRide
Unterkategorie Fahrzeuge


Alles Wichtige im Überblick
Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung unterstützt im Rahmen der Säule eRide von eMove Austria des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) im Jahr 2025 die Anschaffung und den betrieblichen Einsatz von Elektro-Mopeds und Elektro-Motorrädern.
Die Unterstützung setzt sich zusammen aus:
- „E-Mobilitätsbonusanteil“ der Zweiradimporteure beim Ankauf des Fahrzeugs, der unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen vom Fahrzeughandel gewährt wird
- „E-Mobilitätsbonusanteil“ (E-Mobilitätsförderung) des Bundes aus Mitteln des BMIMI
Die Registrierung sowie die formelle Einreichung von Förderungsanträgen sind ausschließlich online möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.03.2026 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 36 Wochen der Antrag gestellt werden UND die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein.
Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #183
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Gefördert wird die Anschaffung von neuen Zweirädern mit reinem Elektroantrieb der Klasse L1e und L3e (E-Mopeds und E-Motorräder). Informationen zur Fahrzeugklasse finden Sie auf der Zulassungsbescheinigung der Fahrzeuge.
Eine Förderung von Zweirädern mit Elektroantrieb ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.
Genaue Informationen zur Förderungsaktion finden Sie im Leitfaden. Diesen finden Sie im Download-Bereich unten.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Einreichung für die Förderungsaktion verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 – Registrierung, Schritt 2 – Antragstellung). Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, muss das Projekt registriert werden (Schritt 1). Die Registrierung ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, längstens jedoch bis 31.03.2026, möglich.
Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für das Fahrzeug/die Fahrzeuge reserviert. In einem Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie die individuellen Zugangsdaten für die Antragstellung. Beachten Sie, dass die Registrierung nur 36 Wochen gültig ist und nicht verlängert werden kann. Innerhalb dieser 36 Wochen muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeuges/der Fahrzeuge und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen. Die Registrierung sollte daher erst dann durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Anmeldung des Fahrzeuges/der Fahrzeuge innerhalb der 36-wöchigen Frist möglich ist und alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen innerhalb dieser Frist vorliegen.
Bitte beachten Sie: die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar und ist unabhängig von der oben genannten Frist für die Gültigkeit der Registrierung zu beachten.
Voraussetzung für die Förderung ist unter anderem die Gewährung eines E-Mobilitätsbonus des Fachhandels und dessen Nennung mit dem vorgesehenen Informationstext. Diesen finden Sie im Leitfaden. Nur wenn der E-Mobilitätsbonus gemäß Informationstext auf der Rechnung bzw. im Leasingvertrag angeführt ist, kann auch der Bundesanteil zur Auszahlung gelangen. Förderungsanträge mit Rechnungen bzw. Leasingverträgen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden abgelehnt. Bei leasingfinanzierten Fahrzeugen muss eine Depotzahlung bzw. Vorauszahlung mindestens in der Höhe der erwarteten Bundesförderung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer nachgewiesen werden.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Alle vollständigen Rechnungen über den Ankauf der Elektro-Zweiräder mit Bonusabzug
- das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung
- Zulassungsbescheinigung(en) (lange Version (Teil I) mit den technischen Daten)
- Im Fall einer Leasingfinanzierung: Leasingvertrag inkl. Depotzahlung
- Einen Nachweis über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern
Alle Informationen zur Förderungsaktion und eine detaillierte Checkliste zur Antragstellung finden Sie im Leitfaden.
Bitte beachten Sie: Im Einzelfall kann es notwendig sein, weitere Unterlagen vorzulegen. Die Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH setzt sich gegebenenfalls mit Ihnen in Verbindung. Die Kommunikation erfolgt via E-Mail. Kontrollieren Sie deshalb regelmäßig Ihr Mail-Postfach (auch den Spam-Ordner). Die Nicht-Beachtung kann die Ablehnung Ihres Antrags zur Folge haben – etwa wenn erforderliche Unterlagen nicht fristgerecht nachgereicht werden.
Hier geht es zur Online-Registrierung für E-Zweiräder
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Informationen zu etwaigen Landesförderungen erhalten Sie beim Amt der Landesregierung Ihres Bundeslandes.
Alle Formulare zur Antragstellung:
Formular zur Förderungsabrechnung
Bestätigung Bezug von Strom aus EET
De-Minimis-Erklärung
Weitere Informationen zur Antragstellung:
Informationstext “E-Mobilitätsbonusanteil” auf der Rechnung
Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Vertragsbedingungen
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