
Fischaufstiegshilfen, Renaturierung der Gewässer, etc.
Förderungsmittel für die Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmer werden für alle physischen und juristischen Personen, die eine Anlage zur Wasserkraftnutzung betreiben, bereitgestellt.
Gefördert werden Maßnahmen
- Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit (z.B. Fischaufstiegshilfen)
- Maßnahmen zur Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken (Renaturierung der Gewässer), die im Wasserbautenförderungsgesetz (WBFG) nicht gefördert werden können.
Neben der Anlage werden auch Planung und Bauaufsicht als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Der Antrag muss vor Baubeginn beim Amt der zuständigen Landesregierung gestellt werden.
Zuständige Ämter in den Landesregierungen
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- das Förderungsansuchen für Gewässerökologie - Wettbewerbsteilnehmer
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Formular zur Antragstellung
Weitere Informationen zur Antragstellung
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Alles Wichtige im Überblick
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Kontakt
Serviceteam Wasserwirtschaft
01/31 6 31-734
01/31 6 31-104
wasser(at)kommunalkredit.at
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