Thermische Gebäudesanierung für gemeinnützige Bauvereinigungen 2026
Unterkategorie Mehrgeschossiger Wohnbau
Alles Wichtige im Überblick
Die Aktion „Thermische Gebäudesanierung für gemeinnützige Bauvereinigungen 2026“ startet am 12. Jänner 2026. Basierend auf der vergangenen Förderungsaktion 2024/2025 wird das Sonderprogramm für gemeinnützige Bauvereinigungen aus dem Energieeffizienztopf neu aufgelegt. Ziel ist es, insbesondere Mieterinnen und Mieter durch die Vorteile einer thermisch-energetischen Sanierung nachhaltig zu entlasten.
Das Informationsblatt finden Sie hier.
Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #565
Einreichen können gemeinnützige Bauvereinigungen gemäß Bundesgesetz vom 8. März 1979 über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG).
Förderungsanträge können von Gebäudeeigentümer:innen bzw. deren bevollmächtigter Vertretung (z.B. der Hausverwaltung) im Namen des/der Eigentümers:in eines mehrgeschoßigen Wohnbaus mit mindestens drei Wohneinheiten gestellt werden. Eine Förderung ist nur für Gebäude im Inland möglich.
Gefördert werden thermische Sanierungen von Gebäuden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sind (Datum der Baubewilligung) und vor Sanierung mindestens drei getrennte Wohneinheiten beinhalten.
Bitte beachten Sie, dass nur die Kosten jener Maßnahmen, die am Bestandsobjekt vorgenommen werden, förderfähig sind. Neubauten, Zubauten und Hauserweiterungen sowie der Abbruch und Wiederaufbau von Gebäudeteilen sind nicht förderungsfähig.
Wird neben der Sanierung auch das alte fossile Heizungssystem durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem ersetzt, so kann hierfür ein separater Antrag im Rahmen von „Kesseltausch“ - mehrgeschoßiger Wohnbau gestellt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.sanierungsoffensive.gv.at.
Zeitpunkt der Antragstellung
Anträge können ab 12.01.2026 so lange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2026. Im Rahmen der Förderungsaktion kann pro Wohnobjekt nur ein Förderungsantrag gestellt werden.
Nach positiver Projektprüfung durch die KPC wird Ihr Antrag dem zuständigen Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus zur Genehmigung vorgelegt. Nach Genehmigung erhalten Sie von uns den Förderungsvertrag mit der voraussichtlichen Förderungshöhe.
Nach Übermittlung der Endabrechnungsunterlagen wird Förderungsfähigkeit der durchgeführten Maßnahmen von den MitarbeiterInnen der KPC geprüft. Nach positiver Prüfung wird die Förderung ausbezahlt.
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