Wärmerückgewinnung >= 100 kW

Unterkategorie Wärmerückgewinnung

Wärmerückgewinnung und effiziente Nutzung von Energie

NEU - Vereinfachte Förderungsberechnung!

Ab sofort erfolgt eine Unterscheidung nach förderfähigen Investitionskosten bis zur Grenze von 150.000 Euro. Bei Projekten unterhalb dieser Grenze entspricht die Förderbasis den Investitionskosten. Die Ermittlung der umweltrelevanten Investitionsmehrkosten wird bei Maßnahmen über 150.000 Euro anhand des Kontrafaktischen Szenarios vorgenommen.

Gefördert werden:

  • Wärmerückgewinnung von Kälteanlagen (Kühl- und Tiefkühlanlagen sowie Prozesskälteanlagen, Wärme-Kälte-Verbundsysteme) und von Lüftungsanlagen (Nutzung der Wärme aus Abluft zur Erwärmung von Raumluft) über 100 kW Wärmetauscher-Leistung bzw. mehr als 50.000 m³/h Nennvolumenstrom bei Umluftsystemen 
  • Wärmerückgewinnungen bzw. Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen (z.B. Druckluftkompressoren, Industrieprozessen, Abwärme aus Abwässern) sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme 
  • Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden (Nachrüstung Speichersystem, Drehzahlregelungen, effiziente Pumpen, Heizungsverteiler, Steuerungstechnik) mit mindestens 10 % Energieeinsparung 
  • Optimierung von fossilen Prozesswärmeerzeugern (sofern eine Umstellung auf erneuerbare Energieträger nicht möglich ist) 
  • Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen und Anlagen mit einem maßgeblichen technologischen und ökologischen Unterschied zur Bestandsanlage

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Wärmetauscher 
  • Wärmepumpen zur Erschließung von Abwärme 
  • Pufferspeicher
  • Pumpen
  • Steuerungselektronik (MSR) 
  • Zentrallüftungsgerät mit Wärmetauscher 
  • Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

Informationen zu Förderungen für Wärmerückgewinnungen, bei Kälte- oder Lüftungsanlagen mit einer Nennleistung geringer als 100 kW bzw. bei Umluftsystemen (gefilterte Luft wird ohne Wärmetauscher wieder zurückgeführt) mit einem Volumenstrom von weniger als 50.000 m³/h finden Sie hier.

Förderungsziel ist die Unterstützung von Projekten zur Entwicklung und Nutzung von derzeit nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotenzial genutzten Flächen und Objekten im Ortsgebiet, um dadurch den weiteren Flächenverbrauch an Ortsrändern zu verringern und zu einer Verbesserung des Umweltzustandes beizutragen. Förderungsfähig im Zusammenhang mit Flächen und Objekten laut Förderungsziel sind

  • die Erstellung von Entwicklungskonzepten zur künftigen Nutzung
  • die Untersuchungen des Untergrundes und der Bausubstanz
  • im Zusammenhang mit Entwicklungskonzepten die Vorplanung eines standortbedingten Mehraufwandes.

Entwicklungskonzept und damit zusammenhängende Untersuchungen des Untergrundes bzw. der Bausubstanz können in einem gemeinsamen Förderungsansuchen beantragt werden.

Nicht förderungsfähig sind Leistungen, die der oder die FörderungsnehmerIn selbst oder ein verbundenes Unternehmen erbringt.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.

Mit Ihrem Förderungsantrag beantragen Sie gleichzeitig eine Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Möglichkeit einer Kofinanzierung aus EU-Mitteln wird im Zuge der Beurteilung geprüft.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • eine technische Beschreibung der beantragten Maßnahme mit Darstellung der Situation und Anlagen vor und nach Umsetzung der Maßnahme (ggf. Anlagenschema)
  • ein vollständig ausgefülltes Dokument „Datenblatt Energiesparmaßnahme“
  • Angebote und Kostenvoranschläge für die wesentlichen Anlagenteile der beantragten Maßnahme passend zur Kostenaufstellung in der Online-Einreichung 
  • Darstellung der Energieeinsparung durch nachvollziehbare Gegenüberstellung des Energieverbrauchs vor und nach Umsetzung der beantragten Maßnahme 
  • bei umweltrelevanten Investitionskosten von mehr als 150.000 Euro: Darstellung des kontrafaktischen Szenarios
  • einen Bericht Ihres Kreditinstituts bei einem Investitionsvolumen von mehr als 500.000 Euro.

Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Informationsblatt.

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung von Energiesparmaßnahmen bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.

Hier geht es zum Onlineantrag Energiesparmaßnahmen in Betrieben

Rechtliche Grundlagen finden sie hier.

Alle Formulare zur Antragstellung

Datenblatt Energiesparmaßnahme
Nachantrag
Bericht des Kreditinstituts

Weitere Informationen zur Antragstellung

Informationsblatt zu Ihrem Projekt
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Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #711 

Kontakt

Serviceteam Energiesparen in Gemeinden

01/31 6 31-723
umwelt(at)kommunalkredit.at

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