Thermische Gebäudesanierung - Umfassende Sanierung

Unterkategorie Thermische Gebäudesanierung

Alles Wichtige im Überblick

Gefördert werden betrieblich genutzte Gebäude, wie zum Beispiel Hotels, Pensionen, Produktionsbetriebe, Lagerhallen oder Büros sowie kommunale Gebäude, wie zum Beispiel Schulen, Kindergärten, Veranstaltungsgebäude, Rathäuser oder Amtshäuser.

Informationsblatt
Onlineantrag

Informationen und Antragstellung für Gebäude mit überwiegender Wohnnutzung (Eigennutzung oder dauerhafte Vermietung) finden Sie hier

Energieberatung in Ihrem Bundesland:
Hier erhalten Sie Unterstützung bei der Projekt-Planung sowie weitere Informationen & Sanierungstipps

Umfassende Sanierung durch Dämmung der Außenwände, des Daches, der Fenster, etc. Fassaden- und Dachbegrünungen

Förderungsmittel für die thermische Gebäudesanierung und Gebäudebegrünungen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Zweck der Förderung ist die Reduktion des Energieverbrauchs sowie die Reduktion von Treibhausgasemissionen. Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von überwiegend (mehr als 50 % der beheizten Bruttogrundfläche) betrieblich oder kommunal genutzten Gebäuden deren Energieeffizienz im Bestand der Klasse D oder schlechter entspricht.

Bei der Förderung der Gebäudebegrünung steht die Reduktion der sommerlichen Erwärmung im Vordergrund.

Beispiele für förderungsfähige Projektteile:
Zur Förderung anerkannt werden die Leistungen, die zur Reduktion des Heizwärmebedarfs (gemäß Energieausweisen) erforderlich sind. Dazu zählen unter anderem die folgenden Leistungen:

  • Dämmung der Außenwände, der oberen Geschossdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des erdanliegenden Fußbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
  • Außenliegende Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes
  • Fassaden- und Dachbegrünungen gemeinsam mit einer umfassenden thermischen Sanierung

Zusätzlich werden auch Kosten für Planung (z.B. Energieausweis), Bauaufsicht und Baustellengemeinkosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung: 

  • Energieausweise für „Nicht-Wohngebäude“ vor und nach der Sanierung inklusive der Energieausweise der allenfalls zu privaten / Wohnzwecken genutzten Teile.
  • Kostenschätzungen für die anerkennbaren Leistungen zur Reduktion des Heizenergiebedarfs
  • einen Bericht Ihres Kreditinstituts bei einer Investition von mehr als 500.000 Euro.

Bitte achten Sie auf die Übereinstimmung der Angaben zum Sanierungsvorhaben in den vorgelegten Dokumenten (Pläne, Energieausweise, Angebote).

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung einer thermischen Gebäudesanierung bzw. Gebäudebegrünung bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.

Hier geht es zum Onlineantrag thermische Gebäudesanierung, Fassaden- und Gebäudebegrünung.

Weitere Informationen und die detaillierten Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier

Mit Ihrem Förderungsantrag beantragen Sie gleichzeitig eine Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Möglichkeit einer Kofinanzierung wird im Zuge der Beurteilung geprüft.

Alle Formulare zur Antragstellung für Betriebe und Gemeinden

Nachantrag
Bericht des Kreditinstituts

Weitere Informationen zur Antragstellung

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Informationsblatt zur Antragstellung
FAQ

Der einfache Weg zu Ihrer Umweltförderung

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Kontakt

Serviceteam Thermische Gebäudesanierung

01/31 6 31-712
umwelt(at)publicconsulting.at

 

Für Fragen betreffend Ihrer Endabrechnung:

Serviceteam Wirtschaftliche Abrechnung Umweltförderungen

01/31 6 31-769

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Wenn Sie keine passende Förderung für Ihre Gemeinde gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

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