Versorgungssicherheit im ländlichen Raum

Energieautarke Bauernhöfe

Alles Wichtige im Überblick

Leitfaden
Online-Einreichung Modul 1
Online-Einreichung Modul 2
Liste Energieberater:innen Landwirtschaftskammer
Liste Energieberater:innen E-Control

Mit 25.03.2026 startet die neue Ausscheibung zu den energieautarken Bauernhöfen. 
Einreichungen sind bis 13.11.2026, 12:00 Uhr möglich.

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #181 

Förderungsanträge können von BewirtschafterInnen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mit entsprechender LFBIS-Betriebsnummer gestellt werden.

Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut. Ziel ist es, land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe auf ihrem Weg hin zu einem höheren Energieeigenversorgungsgrad zu unterstützen. Gefördert werden integrierte Gesamtlösungen, die zur Zielerreichung des Programms beitragen. Zur Programmzielerreichung werden zwei verschiedene Module für land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe ausgeschrieben:

  • Modul 1 – Modul „Gesamtenergiekonzept“: In Modul 1 wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten Energieberater gefördert. Die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts bzw. die Vorlage eines gleichwertigen Energiekonzeptes gemäß ist Voraussetzung für die Teilnahme bei Modul 2. Die Erstellung des Gesamtenergiekonzeptes muss bis zur Endabrechnung der Maßnahmen aus Modul 2 abgeschlossen sein. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.

  • Modul 2 – Modul „Kombimaßnahmen“: In Modul 2 können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag eingereicht werden. Mit Steigerung der Anzahl an umgesetzten Maßnahmen entsprechend Modul 1 und in Abhängigkeit des mit den Maßnahmen erreichten Eigenversorgungsgrades steigt die Höhe der Förderung. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.

Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online. Wichtig ist, dass Sie für beide Module zuerst den Förderungsantrag online stellen und dann erst die Anlage bestellen. Sie dürfen keine Verpflichtung vor der Antragstellung eingehen, die den Kauf der Anlage rechtsverbindlich macht. 

Folgende, wesentliche Informationen und Unterlagen benötigen Sie beim Ausfüllen Ihres Online-Förderungsantrages (spezifische Unterlagen für Modul 1 und 2 finden Sie im Leitfaden:

  • Angaben zum Antragsteller: Name Betriebsleiter, Rechtsform, Betriebsnummer, Adresse, Telefon, E-Mail, Bankverbindung
  • Angaben zu einer vertretungsbefugten Person: Name, Geburtsdatum, Telefon, E-Mail
  • Angaben zum Betrieb: Branchenbezeichnung, Betriebsgröße
  • Angaben zum Projekt:  wahrscheinliches Bestelldatum, Projektende, Projektstandort, weitere Förderungen für das Projekt, Planer, Hausbank
  • Technische Daten der Maßnahme: z.B. Fabrikat Holzheizung, Wärmepumpe etc.
  • Projektkosten
  • Betrag der benötigten Förderung

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden.

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier

Weitere Informationen zur Antragstellung:

Leitfaden
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Nachantrag
Bericht des Kreditinstitutes
Beratungsprotokoll Modul 2 - Kombimaßnahme
Liste Energieberater:innen Landwirtschaftskammer
Liste Energieberater:innen E-Control
Informationsblatt zur Antragstellung
Maßnahmenliste

Allgemeine Vertragsbedingungen NACH Umsetzung
Leuchtenaufstellung LED

Kontakt

Serviceteam Versorgungssicherheit im ländlichen Raum

01/31 6 31-713
umwelt(at)publicconsulting.at

Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

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