Versorgungssicherheit im ländlichen Raum

Energieautarke Bauernhöfe

Eine Förderungsaktion des Klima– und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung

Mit 15.02.2023 startet die Programmausschreibung „Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – energieautarke Bauernhöfe“. Es stehen für das gegenständliche Programm für die Jahre 2023/2024
50 Mio. Euro an Förderungsmitteln zur Verfügung. Für die Planung und Einreichung ist ausreichend Zeit!

Förderungsanträge können von BewirtschafterInnen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mit entsprechender LFBIS-Betriebsnummer gestellt werden.

Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut. Ziel ist es, land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe auf ihrem Weg hin zu einem höheren Energieeigenversorgungsgrad zu unterstützen. Gefördert werden vordefinierte Maßnahmenbündel (Einzelmaßnahmen), aber auch integrierte Gesamtlösungen, die zur Zielerreichung des Programms beitragen. Zur Programmzielerreichung werden vier verschiedene Module für land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe ausgeschrieben:

  • Modul A – „Einzelmaßnahmen“: In Modul A können die vordefinierten Maßnahmenkombinationen (PV-Anlage + Speicher + Notstromfunktionalität ODER Speicher + Notstromfunktionalität) eingereicht werden, die ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahmen. PV-Anlagen allein können im Rahmen von Modul A nicht gefördert werden. Erweiterungen von PV- und Speicheranlagen sind möglich.
  • Modul B – Modul „Gesamtenergiekonzept“: In Modul B wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten Energieberater gefördert. Die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts bzw. die Vorlage eines gleichwertigen Energiekonzeptes gemäß ist Voraussetzung für die Teilnahme bei Modul C. Die Erstellung des Gesamtenergiekonzeptes muss bis zur Endabrechnung der Maßnahmen aus Modul C abgeschlossen sein. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
  • Modul C – Modul „Kombimaßnahmen“: In Modul C können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag eingereicht werden. Mit Steigerung der Anzahl an umgesetzten Maßnahmen entsprechend Modul B und in Abhängigkeit des mit den Maßnahmen erreichten Eigenversorgungsgrades steigt die Höhe der Förderung. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
  • Modul D – Modul „Notstrom“: Unabhängig von allen anderen Modulen und ohne Inanspruchnahme einer Energieberatung kann das Modul „Notstrom“ zur Förderung eingereicht werden. Im Rahmen dieses Moduls wird der Umbau des Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit mit 850 Euro pro Betrieb pauschal gefördert. Die Einreichung erfolgt im Gegensatz zu den Modulen A, B und C NACH Umsetzung der Maßnahme.

Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online. Wichtig ist, dass Sie für die Module A, B und C zuerst den Förderungsantrag online stellen und dann erst die Anlage bestellen. Sie dürfen keine Verpflichtung vor der Antragstellung eingehen, die den Kauf der Anlage rechtsverbindlich macht. Die Antragstellung des Modul D erfolgt NACH Umsetzung der Maßnahme.

Bitte beachten Sie bei Modul D, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein darf. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar.

Folgende, wesentliche Informationen und Unterlagen benötigen Sie beim Ausfüllen Ihres Online-Förderungsantrages (spezifische Unterlagen für Modul A, B, C und D finden Sie im Leitfaden:

  • Angaben zum Antragsteller: Name Betriebsleiter, Rechtsform, Betriebsnummer, Adresse, Telefon, E-Mail, Bankverbindung
  • Angaben zu einer vertretungsbefugten Person: Name, Geburtsdatum, Telefon, E-Mail
  • Angaben zum Betrieb: Branchenbezeichnung, Betriebsgröße
  • Angaben zum Projekt:  wahrscheinliches Bestelldatum, Projektende, Projektstandort, weitere Förderungen für das Projekt, Planer, Hausbank
  • Technische Daten der Maßnahme: z.B. Modulart, Modulhersteller, Wechselrichterhersteller, Ausrichtung der Anlage, Zählpunktnummer, geplante Modulfläche, Peak-Leistung, jährlich produzierter Stromertrag, Eigenverbrauch;  Nettospeicherkapazität, Bruttospeicherkapazität, Fabrikat, Speichertechnologie, etc.
  • Projektkosten 
  • Betrag der benötigten Förderung 
  • Modul D: Rechnungen, Formular zur Förderungsabrechnung

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden.

Hinweis: Im Zuge der Endabrechnung können auch Rechnungen ohne Umsatzsteuer akzeptiert werden (datiert ab 01.01.2024). Der Leistungszeitraum für diese Leistungen muss zwischen 01.01.2024 und 31.12.2025 liegen.

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung bitte ausschließlich online direkt bei der KPC. 


Hier geht es zum Onlineantrag für Modul A – LED-Systeme im Innen- und Außenbereich

Hier geht es zum Onlineantrag für Modul A – PV Anlage und Nachrüstung Speicher

               ­­Fördersätze PV Anlagen:

               PV Anlage                           Pauschale                         Berechnungsbeispiel    

               0,01 – 10 kWp                   195 Euro/kWp                  7 x 195 = 1.365 Euro

               >10 kWp – 20 kWp          185 Euro/kWp                  15 x 185 = 2.775 Euro

               >20 kWp – 50 kWp          119,68 Euro/kWp*         30 x 119,68 = 3.590 Euro

               * Erklärung zur Höhe des Förderbetrags siehe FAQ (Seite 6, Punkt 17)


Hier geht es zum Onlineantrag für Modul B – Gesamtenergiekonzept

Hier geht es zum Onlineantrag für Modul C – Kombimaßnahme

Hier geht es zum Onlineantrag für Modul D – Notstrom

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier

Budget-Information

Weitere Informationen zur Antragstellung:

Leitfaden
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Nachantrag
Bericht des Kreditinstitutes
Endabrechnungsformular Modul D- Notstrom
Formular Leuchtenaufstellung Antrag Modul A - LED
Beratungsprotokoll Modul C - Kombimaßnahme 
Liste Energieberater:innen Landwirtschaftskammer
Liste Energieberater:innen E-Control
Informationsblatt zur Antragstellung
Maßnahmenliste
Allgemeine Vertragsbedingungen VOR Umsetzung
Allgemeine Vertragsbedingungen NACH Umsetzung

Kontakt

Serviceteam Versorgungssicherheit im ländlichen Raum

01/31 6 31-713
umwelt(at)kommunalkredit.at

Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

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