
Kesselanlagen zur zentralen Wärmeerzeugung
NEU - Vereinfachte Förderungsberechnung!
Ab sofort wird die Förderung pauschal in Abhängigkeit von der Nennwärmeleistung Ihrer beantragten Kesselanlage ermittelt. Für bis zu 500 kW gilt dabei eine Förderungspauschale von 300 Euro pro kW. Für jedes weitere kW gilt eine Förderung von 100 Euro.
Förderungsmittel für Holzheizungen zur Eigenversorgung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und Konfessionsgemeinschaften einreichen.
Gefördert werden:
- Kesselanlagen ≥ 100 kW Nennwärmeleistung, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden
- Kesselanlagen ≥ 100 kW Nennwärmeleistung für Zentralheizungen und zur Erzeugung von Prozessenergie
Die Förderung umfasst Investitionen in Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines betriebseigenen Gebäudes.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Kessel inkl. Montage
- Rauchgasreinigung, Kamin
- Pufferspeicher
- Heizungstechnik
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- das technische Datenblatt
- einen Bericht Ihres Kreditinstituts bei einem Investitionsvolumen von mehr als 500.000 Euro
Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Informationsblatt.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung von Holzheizungen zur Eigenversorgung bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.
Hier geht es zum Onlineantrag Biomasse Einzelanlage ≥ 100 kW zur Eigenversorgung
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Für Projekte aus den unten aufgeführten Bundesländern kann bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen eine Landesförderung gewährt werden:
Diese wird mit Ihrem Förderungsantrags ebenfalls beantragt und durch die KPC geprüft.
Weitere Informationen finden Sie hier: Landesförderungen
Alle Formulare zur Antragstellung
Datenblatt Biomasse Einzelanlage ≥ 100 kW zur Eigenversorgung
Weitere Informationen zur Antragstellung
Informationsblatt zu Ihrem Projekt
Informationsblatt zur Antragstellung
Informationen zu förderungsfähigen Kesseln und Wärmepumpen
Weiterführende Links - Informationen zu förderungsfähigen Kesseln und Wärmepumpen
Alles Wichtige im Überblick
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Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #716
Kontakt
Serviceteam Kesseltausch/Neuanschaffung ≥ 100kW
01/31 6 31-713
01/31 6 31-104
umwelt(at)kommunalkredit.at
Förderung nicht gefunden?
Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!