Energieeffiziente Senioren- und Pflegeheime

Energieeffiziente Gesundheitseinrichtungen

Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie gemeinnützige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Gemeinden, die ein Gebäude, das überwiegend als stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege nach landesgesetzlichen Regelungen genutzt wird, betreiben bzw. besitzen.

Gefördert werden Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs von Senioren- und Pflegeheimen, welche als stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege nach landesgesetzlichen Regelungen eingestuft sind. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem die Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden, die Optimierung der Wärme-, Dampf-, Brauchwasser- und Kälteversorgung sowie weiteren Energieeffizienzmaßnahmen (zum Beispiel Beleuchtung, Lüftungsanlagen, Lifte, MSR, …). Ebenso wird bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Gebäudesanierung die Installation einer klimafreundlichen Heizung (Anschluss an Nah-/Fernwärme, Holzheizung, Wärmepumpe, thermische Solaranlage) gefördert. Voraussetzung für die Förderung ist die überwiegende Nutzung des Gebäudes als Senioren- und Pflegeheim.

Beispiele für förderungsfähige Projektteile:

A. die thermische Sanierung von Gebäuden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sind (Datum der Baubewilligung).

B. die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen:

  • Heizungsoptimierung durch z.B. Nachrüstung Speichersystem, Drehzahlregelungen, effiziente Pumpen, Steuerungstechnik (MSR) mit mindestens 10 % Energieeinsparung
  • Optimierung der Dampfbereitstellung für Befeuchtung und Desinfektion
  • Optimierung der Brauch- und Warmwasseraufbereitung
  • Wärmerückgewinnung z.B. von Kälteanlagen sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme
  • Beleuchtungsoptimierung durch Umstellung der Innen- und Außenbeleuchtungsanlagen auf LED-Systeme
  • weitere Energiesparmaßnahmen wie z.B. Effizienzmaßnahmen bei Einrichtungen zum Personentransport in Gebäuden (Lifte, Rolltreppen et cetera), Reduktion von „Stand-by“-Verlusten

C. die Optimierung der Klimatisierung und Kältebereitstellung:

  • Free Cooling-Systeme (z.B. auf Basis von Grund-, Fluss- oder Brunnenwasser)
  • Adsorptions- und Absorptionskältemaschinen mit Antriebsenergie aus erneuerbaren Energieträgern (Biomasse, Solarthermie …) oder aus industrieller Abwärme
  • Umstellung auf Kälteanlagen, die alternative/natürliche Kältemittel (wie z.B. CO2, Ammoniak, Propan, …) bzw. Kältemittel mit einem GWP weniger als 150 einsetzen
  • Anschaffung von energieeffizienten steckerfertigen Kühl- und Gefriergeräten

D. die Installation einer klimafreundlichen Heizung in einer Krankenanstalt oder Rehaklinik. Zu den klimafreundlichen Heizungen zählen:

  • der Anschluss an klimafreundliche bzw. hocheffiziente Nah-/Fernwärme
  • die Installation von Holzzentralheizungen oder
  • die Installation von Wärmepumpen
  • Installation von thermischen Solaranlagen nur in Kombination mit einer klimafreundlichen Heizung

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Die Projekteinreichung ist laufend möglich.

Alle weiteren wichtigen Informationen zur Antragstellung und den Ablauf sowie die Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.

Die benötigten Unterlagen zur Antragstellung finden Sie in einer maßnahmenbezogenen Checkliste im Informationsblatt.

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.

Hier geht es zum Onlineantrag Energieeffiziente Senioren- und Pflegeheime

Rechtliche Grundlagen finden sie hier.

Alle Formulare zur Antragstellung

Bestätigung „Energieeffiziente Senioren und Pflegeheime"
Datenblatt „Energieeffiziente Gesundheitseinrichtungen“  
Technisches Datenblatt „Energiesparmaßnahmen“ 
Technisches Datenblatt "Klimatisierung und Kühlung" 
Technisches Datenblatt "Leuchtenaufstellung LED" 
Bestätigung über den Bezug von Ökostrom
Nachantrag
Bericht des Kreditinstitutes

Weitere Informationen zur Antragstellung

Informationsblatt zu Ihrem Projekt
Informationsblatt zur Antragstellung 
FAQs „Energieeffiziente Senioren und Pflegeheime“

Alles Wichtige im Überblick

Informationsblatt 
Onlineantrag 
Datenblatt 

FAQs

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Kontakt

Serviceteam „Energieeffiziente Senioren- und Pflegeheime“

01/31 6 31-723
umwelt(at)kommunalkredit.at

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