Energieeffiziente Krankenanstalten und Rehakliniken

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Unterstützung für Hochwasser-Betroffene-Krankenanstalten und Rehakliniken
Das Bundesministerium für Klimaschutz reagiert aufgrund des Hochwasserereignisses 2024 mit vereinfachten Bedingungen. Um die damit verbundenen außergewöhnlichen finanziellen Belastungen für Betroffene zu unterstützen, gelten in dem aktuellen Förderungsprogramm „Energieeffiziente Krankenanstalten und Rehakliniken“ vereinfachte Förderungsbedingungen. Die Sonderaktion ist befristet für Anträge bis zum 31.03.2025. Die konkreten Förderungsbedingungen und Details finden Sie hier: Informationsblatt für hochwasserbetroffene Betriebe

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #732 

Einreichen können alle Organisationen, welche Krankenanstalten und Rehakliniken laut Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG) betreiben beziehungsweise besitzen.

Gefördert werden gesamthafte Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs von Krankenanstalten und Rehakliniken. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem die Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden, die Optimierung der Wärme-, Dampf-, Brauchwasser- und Kälteversorgung sowie weiteren Energieeffizienzmaßnahmen (zum Beispiel Beleuchtung, Lüftungsanlagen, Lifte, MSR, …). Ebenso wird die Installation einer klimafreundlichen Heizung (Anschluss an Nah-/Fernwärme, Holzheizung, Wärmepumpe, thermische Solaranlage) gefördert. Voraussetzung für die Förderung ist die überwiegende Nutzung des Gebäudes als Krankenanstalt oder Rehaklinik.

Beispiele für förderungsfähige Projektteile:

A. thermische Sanierung von Gebäuden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sind (Datum der Baubewilligung).

B. Umsetzung von Energiesparmaßnahmen:

  • Heizungsoptimierung durch z.B. Nachrüstung Speichersystem, Drehzahlregelungen, effiziente Pumpen, Steuerungstechnik (MSR) mit mindestens 10 % Energieeinsparung
  • Optimierung der Dampfbereitstellung für Befeuchtung und Desinfektion
  • Optimierung der Brauch- und Warmwasseraufbereitung
  • Wärmerückgewinnung z.B. von Kälteanlagen sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme
  • Beleuchtungsoptimierung durch Umstellung der Innen- und Außenbeleuchtungsanlagen auf LED-Systeme
  • weitere Energiesparmaßnahmen wie z.B. Effizienzmaßnahmen bei Einrichtungen zum Personentransport in Gebäuden (Lifte, Rolltreppen et cetera), Reduktion von „Stand-by“-Verlusten

C. Optimierung der Klimatisierung und Kältebereitstellung:

  • Free Cooling-Systeme (z.B. auf Basis von Grund-, Fluss- oder Brunnenwasser)
  • Adsorptions- und Absorptionskältemaschinen mit Antriebsenergie aus erneuerbaren Energieträgern (Biomasse, Solarthermie …) oder aus industrieller Abwärme
  • Umstellung auf Kälteanlagen, die alternative/natürliche Kältemittel (wie z.B. CO2, Ammoniak, Propan, …) bzw. Kältemittel mit einem GWP weniger als 150 einsetzen
  • Anschaffung von energieeffizienten steckerfertigen Kühl- und Gefriergeräten

D. Installation einer klimafreundlichen Heizung in einer Krankenanstalt oder Rehaklinik. Zu den klimafreundlichen Heizungen zählen:

  • Anschluss an klimafreundliche bzw. hocheffiziente Nah-/Fernwärme
  • Installation von Holzzentralheizungen oder
  • Installation von Wärmepumpen
  • Installation von thermischen Solaranlagen nur in Kombination mit einer klimafreundlichen Heizung

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Die Projekteinreichung ist laufend möglich und erfolgt in 2 Schritten

  • Schritt 1: Antragstellung mit einem Gesamtkonzept

Die Antragstellung erfolgt mit einem Gesamt(energie)konzept (Beratungsbericht „klimafreundliche Gesundheitseinrichtungen“ der Gesundheit Österreich GmbH, Maßnahmenplan aus EMAS-, ISO 50001- oder ISO 140001Zertifizierung, o.ä.), in welchem zumindest die beantragten Maßnahmen enthalten sein müssen. Darüber hinaus sind für die beantragten Maßnahmen Kostenschätzungen und eine Abschätzung der Energieeinsparung anzugeben.

  • Schritt 2: Übermittlung der detaillierten Unterlagen

Spätestens 12 Monate nach Genehmigung der Förderungsmittel auf Basis des Gesamtkonzepts muss für die beantragten Maßnahmen die Detailplanung abgeschlossen werden und der KPC eine detaillierte Kostenaufstellung und Energieeinsparungsberechnung vorgelegt werden. Allfällige Änderungen gegenüber den ursprünglich genehmigten Maßnahmen und Kosten müssen detailliert dargestellt werden.

Alle weiteren wichtigen Informationen zur Antragstellung und Ablauf sowie die Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt. Die benötigten Unterlagen zur Antragstellung finden Sie in einer maßnahmenbezogenen Checkliste im Informationsblatt.

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.

Hier geht es zum Onlineantrag Energieeffiziente Krankenanstalten und Rehakliniken

Rechtliche Grundlagen finden sie hier.

Alle Formulare zur Antragstellung

Bestätigung „Energieeffiziente Krankenanstalten und Rehakliniken“
Technisches Datenblatt „Energieeffiziente Gesundheitseinrichtungen“
Technisches Datenblatt "Energiesparmaßnahmen"
Technisches Datenblatt „Klimatisierung und Kühlung“
Technisches Datenblatt „Leuchtenaufstellung LED“
Bestätigung über den Bezug von Ökostrom
Nachantrag
Bericht des Kreditinstitutes

Weitere Informationen zur Antragstellung

Informationsblatt zu Ihrem Projekt
Informationsblatt zur Antragstellung 
FAQs 

Kontakt

Serviceteam Energieeffiziente Krankenanstalten und Rehakliniken

01/31 6 31-723
umwelt(at)kommunalkredit.at

Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

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