E-Mobilitätsmanagement
Unterkategorie Mobilität



Alles Wichtige im Überblick
Leitfaden
Onlineeinreichung
Datenblatt
Mit 09.10.2025 startete die Programmausschreibung „E-Mobilitätsmanagement“. Die Einreichung ist bis 31.03.2026, 12:00 Uhr möglich.
Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Gefördert wird ausschließlich die Errichtung E-Ladeinfrastruktur.
Eine Förderung ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Leitfaden.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss VOR der ersten rechtsverbindlichen Bestellung der Fahrzeuge bzw. von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Aktuelle Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- ein Mobilitäts- und Verkehrskonzept
- eine technische Beschreibung
- Angebote und Kostenvoranschläge
- Bericht des Kreditinstitutes (ab 100.000 Euro beantragte Kosten)
- einen Nachweis über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern
- Datenblatt zur Antragstellung
Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Leitfaden.
Rechtliche Grundlagen finden sie hier.
Alle Formulare zur Antragstellung
Nachantrag
Bericht des Kreditinstituts
Bestätigung Bezug von Strom aus EET
Datenblatt zur Antragstellung
Weitere Informationen zur Antragstellung
Kontakt
Serviceteam Verkehr und Mobilität



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