Einzel-Wasserversorgungsanlagen für bis zu vier Objekte in Extremlagen

Wasser

Wasserfassung, Speicherung, Verteilung, Aufbereitung, etc.  

Förderungsmittel für die Einzel-Wasserversorgung in Extremlage werden für physische und juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Anlage errichten, bereitgestellt.

Es wird die Ersterrichtung von Einzel-Wasserversorgungsanlagen in Extremlage (Wasserfassung, Speicherung, Verteilung, Aufbereitung) für bis zu vier Objekte gefördert.

Neben der Anlage werden auch Planung und Bauaufsicht als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Zeitpunkt der Antragstellung

Der Antrag muss vor Baubeginn beim Amt der zuständigen Landesregierung gestellt werden.
Zuständige Ämter in den Landesregierungen

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • das Förderungsansuchen für Einzel-Wasserversorgungsanlagen (EWVA)

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Alle Formulare zur Antragstellung

Ansuchen
De-Minimis Formular

Weitere Informationen zur Antragstellung

Förderungsrichtlinien für die Siedlungswasserwirtschaft i.d.g.F.
Technische Richtlinien
Spezialthemen

Alles Wichtige im Überblick

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #741 

Kontakt

Serviceteam Wasserwirtschaft

01/31 6 31-734
wasser(at)kommunalkredit.at

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