Förderung der Einzel-Wasserversorgung in Extremlage
Wasserfassung, Speicherung, Verteilung, Aufbereitung, etc.
Wer wird gefördert?
Förderungsmittel für die Einzel-Wasserversorgung in Extremlage werden für physische und juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Anlage errichten, bereitgestellt.
Was wird gefördert?
Es wird die Ersterrichtung von Einzel-Wasserversorgungsanlagen in Extremlage (Wasserfassung, Speicherung, Verteilung, Aufbereitung) für bis zu vier Objekte gefördert.
Neben der Anlage werden auch Planung und Bauaufsicht als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Wie verläuft der Förderungs-Prozess?
Serviceteam Wasserwirtschaft
T: 01/31 6 31-734
F: 01/31 6 31-104
wasser(at)kommunalkredit.at
