Leergutrücknahmesysteme
Förderungsbereiche seit 2022
Alles Wichtige im Überblick
Antrag:
Auszahlung:
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Neuerrichtung und Adaptierung von Leergutrücknahmeautomaten
Die Förderung dient zur Intensivierung der Kreislaufwirtschaft in Österreich, wobei Maßnahmen zur Erhöhung der Mehrwegquote und zur Steigerung der Sammelquote für Einweg-Getränkegebinde im Lebensmitteleinzelhandel eine wichtige Rolle spielen. Die Förderung 2022 im Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplanes 2020-2026 (ÖARP) wird damit in den zentralen Punkten fortgesetzt. Alle Rücknahmepflichtigen gemäß § 5 Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen BGBl II 2023/283 sollen durch die Fortsetzung unterstützt werden.
Gefördert wird die Errichtung von Leergutrücknahmeautomaten und die Adaptierung bestehender Automaten. Insbesondere sollen multifunktionale Automaten gefördert werden, die sowohl Mehrweg- als auch Einweggebinde zurücknehmen können.
Die Förderung ist finanziert aus Mitteln der Umweltförderung im Inland und wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss vergeben.
Die förderungsfähigen Maßnahmen verfügen über ein Budget von 17 Mio. Euro und werden aus Mitteln der Umweltförderung im Inland bereitgestellt, wobei 10 Mio. Euro vorerst für kleine und mittlere Unternehmen des LEH reserviert sind.
Einreichen können natürliche sowie juristische Personen, welche Rücknahmepflichtige gemäß § 5 Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen BGBl II 2023/283 sind.
Diese Förderungsaktion kann nicht mit weiteren Förderungen kombiniert werden. Verkaufsstellen, denen bereits eine Förderung von Leergutautomaten im Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplanes 2020-2026 (ÖARP) genehmigt wurde, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Gefördert werden Investitionen
- in die Neuerrichtung von Leergutrücknahmeautomaten
- in den Ersatz von Automaten, wobei der Buchwert des zu ersetzenden Automaten von den Investitionskosten abzuziehen ist
- in die Adaptierung bestehender Automaten
Voraussetzung für die Förderung ist, dass in der Verkaufsstelle, in der der Automat aufgestellt werden soll, mindestens 200 Getränkegebinde pro Tag verkauft werden.
Automaten zur Rücknahme von Einweggebinden oder von Einweg- und Mehrweggebinden müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Zuverlässige Erkennung des Pfandgebindes (Barcode, Form und Gewicht)
- Zuverlässige Entwertung des Einweg-Pfandgebindes (Gebinde werden im Zuge der Rücknahme perforiert/zerschnitten und komprimiert)
- Zuverlässiges Datenmanagement (Anschluss an Datennetz, Erzeugung von je einem elektronischen Datensatz pro Getränkegebinde, etc.)
Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage sowie deren Montage.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Zeitpunkt der Antragstellung
- Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, erfolgen.
- Eine Antragstellung ist bis 30.06.2025 bzw. bis zur Ausschöpfung des verfügbaren Förderungsbudgets möglich, wobei die Anlage spätestens im ersten Quartal 2026 endabgerechnet und in Betrieb sein muss.
- Die maximal förderungsfähigen Investitionskosten je Verkaufsstelle betragen bis 599 m² Verkaufsfläche 35.000 Euro, von 600 bis 999 m² Verkaufsfläche 50.000 Euro und ab 1000 m² Verkaufsfläche 70.000 Euro.
- Je Verkaufsstelle ist ein eigener Antrag zu stellen.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien sowie eine maßnahmenbezogene Checkliste der benötigten Unterlagen finden Sie im Informationsblatt.
Zum Zeitpunkt der Endabrechnung ist zum Nachweis der Angemessenheit der Kosten für die wesentlichen Anlagenteile und Kostenpositionen jeweils mindestens ein Vergleichsangebot vorzulegen. Bei verbundenen Unternehmen und Partner-Unternehmen als Lieferanten sowie im Fall von personellen Identitäten von Organen und Gesellschaftern zwischen AuftraggeberInnen und AuftragnehmerInnen, oder anderen Möglichkeiten zur Einflussnahme auf geschäftliche Entscheidungen des Auftraggebers müssen drei Vergleichsangebote (insgesamt vier Preisauskünfte) von dem/der FörderungswerberIn unabhängigen Anbietern vorgelegt werden. Diese Verpflichtungen gelten für alle wesentlichen Anlagenteile und Kostenpositionen (> 10 % der genehmigten Projektkosten) und zusätzlich für Leistungen, deren Kosten mehr als 10.000 Euro betragen.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung von Leergutrücknahmesystemen bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.
Hier geht es zum Onlineantrag Leergutrücknahmesysteme.
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Alle Formulare zur Antragstellung
De-minimis Formblatt
Nachweis Kostenangemessenheit
Weitere Informationen zur Antragstellung
Informationsblatt zur Antragstellung
Förderungsrichtlinien für die Umweltförderung im Inland i.d.g.F.
Kontakt
Serviceteam Kreislaufwirtschaft
01/31 6 31-748
kreislaufwirtschaft@kommunalkredit.at
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