Energiegemeinschaften
Energiegemeinschaften

Alles Wichtige im Überblick
Einreichungen sind bis 16.07.2026, 12 Uhr möglich.
Zielgruppe der Ausschreibung sind zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehende Projekte der gemeinschaftlichen Energienutzung gemäß dem österreichischen Elektrizitätsrecht, nämlich
- bestehende „gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen“ gemäß § 16a ElWOG 2010,
- bestehende „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften“ gemäß § 79 EAG und § 16c ElWOG 2010 und
- bestehende “Bürgerenergiegemeinschaften“ gemäß § 16b ElWOG 2010, die ausschließlich Energie aus erneuerbarer Energieerzeugung nutzen
und zum Zeitpunkt der Antragstellung eine mindestens erforderliche Teilnehmer:innenzahl (Verbrauchszählpunkte) in der Energiegemeinschaft aktiv sind (siehe Leitfaden Kapitel 2.3 Zielgruppe).
Die Ausschreibung unterstützt die Weiterentwicklung und Professionalisierung von bestehenden Energiegemeinschaften im Hinblick auf die folgenden beiden Schwerpunkte:
- Ausschreibungsschwerpunkt 1: Im Rahmen dieses Schwerpunkts können Maßnahmen gesetzt werden, die der Gewinnung neuer Teilnehmer:innen-(gruppen) und der allgemeinen Bewusstseinsbildung für Energiegemeinschaften dienen
- Ausschreibungsschwerpunkt 2: Dieser Ausschreibungsschwerpunkt unterstützt Maßnahmen, die die Fähigkeit von Energiegemeinschaften erhöhen, ihr eigenes Erzeugungs- und Verbrauchsverhalten detailliert aufzuzeigen, zu prognostizieren und ihren Mitgliedern entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen. Außerdem können Maßnahmen unterstützt werden um die Erzeuger und Verbraucher in der Energiegemeinschaft intelligent und im Sinne der Energiegemeinschaft sowie im Bezug zu den lokalen und regionalen Gegebenheiten zu steuern bzw. ihre Teilnehmer:innen dazu zu befähigen.
Detailliertere Informationen finden Sie im Leitfaden.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die vollständigen Antragsunterlagen müssen innerhalb der Frist online bei der KPC eingereicht werden. Alle wichtigen Informationen und Kriterien finden Sie im Leitfaden.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
Im Rahmen der Antragstellung ist die Übermittlung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars (unter Verwendung der dafür zur Verfügung gestellten Vorlage) erforderlich.
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Alle Formulare und Informationen zur Antragstellung
Weiterführende Links
Kontakt
Serviceteam Energiegemeinschaften
01/31 6 31-716
umwelt(at)publicconsulting.at

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