Energieeffizienz-Ausschreibung Jänner 2026

Unterkategorie Energieeffizienz Ausschreibung (2026)

Alles Wichtige im Überblick

Leitfaden

Die Ausschreibung zur Einreichung der Projekt wurde am 09.03.2026, um 12 Uhr (MEZ) beendet.

Die zweite Energieeffizienz-Ausschreibung 2026 ist in Vorbereitung - weitere Details dazu folgen demnächst.

Bitte beachten Sie, dass sämtliche Anfragen zum Programm an folgende E-Mail-Adresse zu richten sind: energieeffizienz(at)publicconsulting.at

Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Betrieben

Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen deren Investitionsmaßnahmen die Voraussetzungen dieser Ausschreibung erfüllen.

Das gegenständliche Förderungsangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) soll Anreize für Investitionen zur Verbesserung der Endenergieeffizienz bei bestehenden gewerblichen und industriellen Anlagen und Prozessen mit überwiegend betrieblicher Nutzung setzen, sofern diese freiwillig umgesetzt werden und im Rahmen des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (BGBl. I Nr. 72/2014, idF BGBl. I Nr. 29/2024) anrechenbar sind.

Gefördert werden:

  • Effizienzsteigerungen bei industriellen Anlagen und Prozessen mit einer maßgeblichen technologischen und ökologischen Verbesserung zur Bestandsanlage 

  • Wärmerückgewinnungen beziehungsweise Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen (zum Beispiel Druckluftkompressoren, Industrieprozessen, Abwärme aus Abwässern) sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme 

  • Wärmerückgewinnungen an Kälteanlagen oder Lüftungsanlagen (sofern diese nicht durch Bescheide beziehungsweise Auflagen im Rahmen der OIB-Richtlinie 6 in der geltenden Fassung vorgeschrieben sind)

  • Heizungsoptimierung in überwiegend betrieblich genutzten Bestandsgebäuden (Drehzahlregelungen, effiziente Pumpen, Heizungsverteiler, Regelungs- und Steuerungstechnik)

  • Free-Cooling zum Beispiel auf Basis von Grund,- Fluss- oder Brunnenwasser

Die Förderungsvergabe im vorliegenden Programm umfasst Maßnahmen ab einer Investitionssumme von 1,0 Mio. Euro. Durch die eingereichten Maßnahmen müssen mindestens 1,5 GWh anrechenbare Endenergie pro Jahr eingespart werden. Die Wirksamkeit der beantragten Maßnahme (Eintreten der Endenergieeinsparung) muss bis spätestens 31.12.2029 sichergestellt sein. Maßnahmen an Anlagen, die dem europäischen Handelssystem für Treibhausgasemissionen (ETS) unterliegen, sind im Rahmen dieser Ausschreibung unter bestimmten Voraussetzungen förderungsfähig.

Weitere Informationen für Ihr Projekt im Rahmen der Energieeffizienz-Ausschreibung finden Sie im Leitfaden.

  • Die Einreichung der Antragsunterlagen für die Energieeffizienz-Ausschreibung erfolgt online bei der Abwicklungsstelle. Diese ist bis spätestens 09. März 2026, 12:00 Uhr (CEST) zu tätigen.
  • Bitte beachten Sie, dass das Ansuchen vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, bei der Abwicklungsstelle einlangen muss.
  • Beachten Sie auch, dass nur fristgerecht und vollständig bei der Abwicklungsstelle eingereichte Förderansuchen berücksichtigt werden. Jede Antragstellung ist nach dem Absenden endgültig.

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier

Alle Formulare zur Antragstellung

Weiterführende Informationen:

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #702 

Kontakt

Serviceteam Energieeffizienz

energieeffizienz(at)publicconsulting.at

Webinar vom 17. Februar 2026

Präsentation hier abrufbar

Nachstehend die Aufzeichnung des Webinars:

Webinar vom 19. Jänner 2026

Präsentation hier abrufbar

Nachstehend die Aufzeichnung des Webinars:

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