Abwärmeauskopplung und Verteilnetze

Unterkategorie Wärme aus nicht erneuerbaren Ressourcen

Auskopplung, Einspeisung und Verteilnetze zur Abwärmenutzung

Neues Förderungsangebot ab 01.07.2024

Am 01.07.2024 startet das neu gestaltete Förderungsangebot „Gewerbliche Wärme- und Kälteversorgung“. Nähere Informationen finden sie hier. Für Förderungsanträge, die vor dem 01.07.2024 eingereicht werden, gelten die aktuellen Förderungsbestimmungen gemäß Informationsblatt.

Förderungsmittel für Maßnahmen zur Abwärmeauskopplung werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Gefördert werden:

  • Anlagen zur Auskopplung von Abwärme aus industriellen und gewerblichen Prozessen
  • die Einspeisung von Abwärme in bestehende oder neue Nah- und Fernwärmenetze mittels Transportleitung und Verteilzentrale
  • Verteilnetze mit Übergabestationen
  • Wärmepumpen zur zentralen Temperaturanhebung von Abwärme für Heizzwecke
  • Niedertemperatur- bzw. Anergienetze mit verbraucherseitigen Wärmepumpen zur Nutzbarmachung der Abwärme 

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Auskoppelungsanlage mit Wärmetauscher
  • Fernwärmeleitungen (Transportleitung) und Verteilzentrale
  • Verteilnetz mit Übergabestationen
  • zentrale und dezentrale Wärmepumpen zur Temperaturanhebung 

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

Wie verläuft der Förderungs-Prozess?

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.

Mit Ihrem Förderungsantrag beantragen Sie gleichzeitig eine Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) oder aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die Möglichkeit einer Kofinanzierung aus EU-Mitteln wird im Zuge der Beurteilung geprüft.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • eine technische Beschreibung inklusive Kostenaufstellung
  • ein technisches Datenblatt für die Abwärmeauskopplung
  • Angebote und Kostenvoranschläge
  • ein Bericht Ihres Kreditinstituts bei einem Investitionsvolumen von mehr als 500.000 Euro 

Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Informationsblatt.

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung einer Maßnahme zur Abwärmeauskopplung bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.

Hier geht es zum Onlineantrag Abwärmeauskopplung

Hier geht es zum Onlineantrag Abwärmeverteilnetze

Rechtliche Grundlagen finden sie hier.

Alle Formulare zur Antragstellung

Datenblatt Abwärmeauskopplung
Datenblatt Abwärmenetz (Nahwärme)
Nachantrag
Bericht des Kreditinstituts

Weitere Informationen zur Antragstellung

Informationsblatt zu Ihrem Projekt
Informationsblatt zur Antragstellung

Alles Wichtige im Überblick

Direkt zum Infoblatt

Direkt zum Onlineantrag Abwärmeauskopplung

Direkt zum Onlineantrag Abwärmeverteilnetze

Direkt zum Datenblatt Abwärmeauskopplung

Direkt zum Datenblatt Abwärmenetz (Nahwärme)

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #917 

Kontakt

Serviceteam Wärmeverteilung und Transport

01/31 6 31-719
umwelt(at)kommunalkredit.at


Serviceteam Wärmeauskopplung

01/31 6 31-723
umwelt(at)kommunalkredit.at

Der einfache Weg zu Ihrer Umweltförderung

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Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

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