Programmstart am 08.01.2026
Das gegenständliche Förderungsangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) soll Anreize für Investitionen zur Verbesserung der Endenergieeffizienz bei bestehenden gewerblichen und industriellen Anlagen und Prozessen mit überwiegend betrieblicher Nutzung setzen, sofern diese freiwillig umgesetzt werden und im Rahmen des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (BGBl. I Nr. 72/2014, idF BGBl. I Nr. 29/2024) anrechenbar sind. Die Förderungsvergabe im vorliegenden Programm erfolgt im Rahmen eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens, um die vorhandenen Förderungsmittel effizient einzusetzen und die größtmögliche Wirkung mit den vorhandenen Mitteln zu erzielen.
Was wird gefördert?
Effizienzsteigerungen bei industriellen Anlagen und Prozessen mit einer maßgeblichen technologischen und ökologischen Verbesserung zur Bestandsanlage
Wärmerückgewinnungen beziehungsweise Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen (zum Beispiel Druckluftkompressoren, Industrieprozessen, Abwärme aus Abwässern) sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme
Wärmerückgewinnungen an Kälteanlagen oder Lüftungsanlagen (sofern diese nicht durch Bescheide beziehungsweise Auflagen im Rahmen der OIB-Richtlinie 6 in der geltenden Fassung vorgeschrieben sind)
Heizungsoptimierung in überwiegend betrieblich genutzten Bestandsgebäuden (Drehzahlregelungen, effiziente Pumpen, Heizungsverteiler, Regelungs- und Steuerungstechnik)
Free-Cooling zum Beispiel auf Basis von Grund,- Fluss- oder Brunnenwasser
Voraussetzungen
Die geplanten umweltrelevanten Investitionskosten zur Erzielung der Endenergieeffizienzsteigerung müssen mindestens 1,0 Mio. Euro (netto) betragen.
Durch die eingereichte Maßnahme müssen mindestens 1,5 GWh anrechenbare Endenergie pro Jahr eingespart werden.
Die geförderte Maßnahme muss bis spätestens 31.12.2029 wirksam werden (Endenergieeinsparung).
Kontakt:
Serviceteam Energieeffizienz
energieeffizienz(at)publicconsulting.at
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