NEU: Förderungsangebot - Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Betrieben

Energieeffizienz-Ausschreibung Jänner 2026

23. Dezember 2025
2 min. Lesezeit

Programmstart am 08.01.2026

Das gegenständliche Förderungsangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) soll Anreize für Investitionen zur Verbesserung der Endenergieeffizienz bei bestehenden gewerblichen und industriellen Anlagen und Prozessen mit überwiegend betrieblicher Nutzung setzen, sofern diese freiwillig umgesetzt werden und im Rahmen des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (BGBl. I Nr. 72/2014, idF BGBl. I Nr. 29/2024) anrechenbar sind. Die Förderungsvergabe im vorliegenden Programm erfolgt im Rahmen eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens, um die vorhandenen Förderungsmittel effizient einzusetzen und die größtmögliche Wirkung mit den vorhandenen Mitteln zu erzielen.

Was wird gefördert?

  • Effizienzsteigerungen bei industriellen Anlagen und Prozessen mit einer maßgeblichen technologischen und ökologischen Verbesserung zur Bestandsanlage 

  • Wärmerückgewinnungen beziehungsweise Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen (zum Beispiel Druckluftkompressoren, Industrieprozessen, Abwärme aus Abwässern) sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme 

  • Wärmerückgewinnungen an Kälteanlagen oder Lüftungsanlagen (sofern diese nicht durch Bescheide beziehungsweise Auflagen im Rahmen der OIB-Richtlinie 6 in der geltenden Fassung vorgeschrieben sind)

  • Heizungsoptimierung in überwiegend betrieblich genutzten Bestandsgebäuden (Drehzahlregelungen, effiziente Pumpen, Heizungsverteiler, Regelungs- und Steuerungstechnik)

  • Free-Cooling zum Beispiel auf Basis von Grund,- Fluss- oder Brunnenwasser

 

Voraussetzungen

  • Die geplanten umweltrelevanten Investitionskosten zur Erzielung der Endenergieeffizienzsteigerung müssen mindestens 1,0 Mio. Euro (netto) betragen. 

  • Durch die eingereichte Maßnahme müssen mindestens 1,5 GWh anrechenbare Endenergie pro Jahr eingespart werden. 

  • Die geförderte Maßnahme muss bis spätestens 31.12.2029 wirksam werden (Endenergieeinsparung).

 

Hier geht es zur Förderung 

 

Kontakt:

Serviceteam Energieeffizienz
energieeffizienz(at)publicconsulting.at

 

Copyright Foto: © nostal6ie / Shutterstock

 

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