Alles Wichtige im Überblick

Leitfaden
Datenblatt

Das Teilbudget für die Förderung der E-Mobilität (VOR Umsetzung eingereichte Maßnahmen) wurde vollständig ausgeschöpft. Die Teilmaßnahme wurde per 04.12.2025 erfolgreich beendet.

Förderungsmittel werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Gefördert wird ausschließlich die Errichtung E-Ladeinfrastruktur. 

Eine Förderung ist nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Leitfaden.

Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss VOR der ersten rechtsverbindlichen Bestellung der Fahrzeuge bzw. von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Aktuelle Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Leitfaden.

Rechtliche Grundlagen finden sie hier.

Alle Formulare zur Antragstellung

Nachantrag
Bericht des Kreditinstituts
Bestätigung Bezug von Strom aus EET
Datenblatt zur Antragstellung
Barrierefrei-Protokoll

Weitere Informationen zur Antragstellung

Leitfaden

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #617 

Kontakt

Serviceteam Verkehr und Mobilität

umwelt(at)publicconsulting.at

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WARTUNG: Liebe Website-Besucher:innen! Aufgrund von umfangreichen System- und Wartungsarbeiten sind unsere Plattformen zur Förderungseinreichung von Donnerstag, den 18.06.2026 ab 18:00 Uhr, bis Freitag, den 19.06.2026 um 05:00 Uhr, nur eingeschränkt verfügbar. Vielen Dank für Ihr Verständnis!