Energiesparmaßnahmen

Unterkategorie Anlagen- und Prozessoptimierung

Alles Wichtige im Überblick

Wärmerückgewinnung und effiziente Nutzung von Energie

Abgrenzung zur Energieeffizienz-Ausschreibung

Die Investitionskosten müssen bei mindestens 10.000 Euro und gleichzeitig unter 1,0 Mio. Euro liegen. 

Bitte beachten Sie, dass Energiesparmaßnahmen mit Investitionskosten ab 1. Mio. Euro ab sofort ausschließlich in der Energieeffizienz-Ausschreibung eingereicht werden können.

Vereinfachte Förderungsberechnung!

Die Unterscheidung erfolgt nach förderungsfähigen Investitionskosten bis zur Grenze von 150.000 Euro. Bei Projekten unterhalb dieser Grenze entspricht die Förderungsbasis den Investitionskosten. Die Ermittlung der umweltrelevanten Investitionsmehrkosten wird bei Maßnahmen über 150.000 Euro anhand des Kontrafaktischen Szenarios vorgenommen.

Förderungsmittel für Energiesparmaßnahmen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen sowie österreichische Gemeinden einreichen.

Gefördert werden:

  • Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen und Anlagen mit einer maßgeblichen technologischen und ökologischen Verbesserung zur Bestandsanlage;
  • Wärmerückgewinnungen an Kälteanlagen mit über 100 kW Wärmetauscher-Leistung und Lüftungsanlagen mit über 100 kW Wärmetauscher-Leistung (sofern diese nicht durch Bescheide beziehungsweise Auflagen im Rahmen der OIB-Richtlinie 6 in der geltenden Fassung vorgeschrieben sind) beziehungsweise Umluftanlagen mit mehr als 50.000 m³/h Nennvolumenstrom;
  • Wärmerückgewinnungen beziehungsweise Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen (z.B. Druckluftkompressoren, Industrieprozessen, Abwärme aus Abwässern) sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme;
  • Heizungsoptimierung in überwiegend betrieblich genutzten Bestandsgebäuden (Drehzahlregelungen, effiziente Pumpen, Heizungsverteiler, Regelungs- und Steuerungstechnik) mit mindestens 10 % Energieeinsparung;
  • Freecooling Systeme, zum Beispiel auf Basis von Grund- Fluss- oder Brunnenwasser.

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Wärmetauscher,
  • Wärmepumpen zur Erschließung von Abwärme,
  • Free Cooling Systeme: Wärmetauscher, primärseitige Einbindung, Kältespeicher, Kältequelle (zum Beispiel Erdsonden),
  • Pufferspeicher,
  • Pumpen/ Motoren / Kompressoren / Frequenzumrichter,
  • Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik,
  • Demontage und Entsorgung für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen,
  • weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile und Leistungen sowie bauliche Änderungsmaßnahmen, die von unabdingbarer Notwendigkeit sind.

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

Informationen zu Förderungen für Wärmerückgewinnungen, bei Kälte- oder Lüftungsanlagen mit einer Nennleistung geringer als 100 kW bzw. bei Umluftsystemen (gefilterte Luft wird ohne Wärmetauscher wieder zurückgeführt) mit einem Volumenstrom von weniger als 50.000 m³/h finden Sie hier.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • eine technische Beschreibung der beantragten Maßnahme mit Darstellung der Situation und Anlagen vor und nach Umsetzung der Maßnahme (ggf. Anlagenschema)
  • ein vollständig ausgefülltes Dokument „Datenblatt Energiesparmaßnahme“
  • Angebote und Kostenvoranschläge für die wesentlichen Anlagenteile der beantragten Maßnahme passend zur Kostenaufstellung in der Online-Einreichung
  • Darstellung der Energieeinsparung durch nachvollziehbare Gegenüberstellung des Energieverbrauchs vor und nach Umsetzung der beantragten Maßnahme
  • bei umweltrelevanten Investitionskosten von mehr als 150.000 Euro: Darstellung des kontrafaktischen Szenarios
  • einen Bericht Ihres Kreditinstituts bei einem Investitionsvolumen von mehr als 500.000 Euro.

Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Informationsblatt.

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung von Energiesparmaßnahmen bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.

Hier geht es zum Onlineantrag Energiesparmaßnahmen

Rechtliche Grundlagen finden sie hier.

Mit Ihrem Förderungsantrag beantragen Sie gleichzeitig eine Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Möglichkeit einer Kofinanzierung wird im Zuge der Beurteilung geprüft.

Alle Formulare zur Antragstellung

Datenblatt Energiesparmaßnahme
Nachantrag
Bericht des Kreditinstituts

Weitere Informationen zur Antragstellung

Informationsblatt
Informationsblatt zur Antragstellung

Der einfache Weg zu Ihrer Umweltförderung

Vorschaubild zum Erklärvideo

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #329 

Kontakt

Serviceteam Energiesparen

01/31 6 31-723
umwelt(at)publicconsulting.at

Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

nach oben