Thermische Gebäudesanierung für gemeinnützige Bauvereinigungen 2026

Unterkategorie Mehrgeschossiger Wohnbau

Für das Jahr 2026 wurde für das Förderungsprogramm Thermische Gebäudesanierung für gemeinnützige Bauvereinigungen ein Budget von 40 Millionen Euro bereitgestellt. Bereits zum Start der Förderaktion haben zahlreiche gemeinnützige Bauträger ihr Interesse bekundet und rund 200 Sanierungsprojekte zur Förderung eingereicht, wodurch das Budget bereits ausgeschöpft ist. Diese hohe Nachfrage bestätigt eindrucksvoll das Engagement des gemeinnützigen Sektors im Bereich der Gebäudesanierung.

Um die erfolgreiche Unterstützung dieses Bereichs auch in Zukunft fortzuführen, ist vorgesehen, für das Jahr 2027 weitere Budgetmittel bereitzustellen. Dazu wird es zeitgerecht entsprechende Informationen geben, sodass Bauträger mit ausreichender Vorlaufzeit Projekte entwickeln und vorbereiten können.

Gemeinnützige Bauvereinigungen gemäß Bundesgesetz vom 8. März 1979 über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen, BGBl. Nr. 139/1979 idgF, (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz – WGG).

Gefördert werden thermische Sanierungen von Gebäuden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 15 Jahre sind (Datum der Baubewilligung) und vor Sanierung mindestens drei getrennte Wohneinheiten beinhalten.

Bitte beachten Sie, dass nur die Kosten jener Maßnahmen, die am Bestandsobjekt vorgenommen werden, förderfähig sind. Neubauten, Zubauten und Hauserweiterungen sowie der Abbruch und Wiederaufbau von Gebäudeteilen sind nicht förderungsfähig.

Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist daher nicht mehr möglich.

Nach positiver Projektprüfung durch die KPC wird Ihr Antrag dem zuständigen Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus zur Genehmigung vorgelegt. Nach Genehmigung erhalten Sie von uns den Förderungsvertrag mit der voraussichtlichen Förderungshöhe.

Nach Übermittlung der Endabrechnungsunterlagen wird Förderungsfähigkeit der durchgeführten Maßnahmen von den MitarbeiterInnen der KPC geprüft. Nach positiver Prüfung wird die Förderung ausbezahlt.

Alle Formulare

Formularanhang „Technische Details Energieausweis“
Formular Endabrechnung

Weitere Informationen

Informationsblatt Thermische Gebäudesanierung für gemeinnützige Bauvereinigungen 2026
Förderungsfähige Kosten
Heizwärmebedarf (HWB) - Grenzwerttabelle
Häufig gestellte Fragen

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

 

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