Zeitpunkt der Antragstellung
Der Antrag muss vor Baubeginn beim Amt der zuständigen Landesregierung gestellt werden.
Zuständige Ämter in den Landesregierungen
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- das Förderungsansuchen für Einzel-Wasserversorgungsanlagen (EWVA)
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Alle Formulare zur Antragstellung
Ansuchen
De-Minimis Formular
Weitere Informationen zur Antragstellung
Förderungsrichtlinien für die Siedlungswasserwirtschaft i.d.g.F.
Technische Richtlinien
Spezialthemen
Beurteilung
Die MitarbeiterInnen der KPC prüfen und beurteilen Ihre vollständig eingereichten Unterlagen. Sollten für eine Beurteilung Ihres Projektes noch ergänzende Informationen notwendig sein, erhalten Sie von uns ein Nachforderungsschreiben. Nach Abschluss der Projektprüfung wird Ihnen der Förderungsvorschlag, mit Möglichkeit zur Stellungnahme, übermittelt. Ab der Bestätigung des Eintreffens Ihres Antrages beim Amt der Landesregierung, können Sie Ihr Bauvorhaben auf eigenes Risiko starten.
Weitere Informationen zur Beurteilung
Mustervertrag für Investitionszuschüsse
Leitfaden Vertrag Investitionszuschüsse
Hinweistafeln
Erinnerungstafeln
Genehmigung
Anschließend an die Beurteilung des Projektes durch die KPC berät die zuständige Kommission über den Förderungsvorschlag und empfiehlt diesen der zuständigen Bundesministerin bzw. dem zuständigen Bundesminister. Nach Genehmigung des Förderungsvorschlags durch die zuständige Bundesministerin bzw. den zuständigen Bundesminister erhalten Sie von uns Ihren Förderungsvertrag. Kommissionssitzungen finden zweimal im Jahr statt.
Annahme
Zur Annahme des Förderungsvertrags müssen Sie die Annahmeerklärung nach Erhalt unterschreiben und auf Meine Förderung hochladen.
Erst nachdem Sie die unterfertigte Annahmeerklärung übermittelt haben, ist der Vertrag rechtsgültig. Zur Bestätigung erhalten Sie von uns ein Schreiben über den erfolgten Vertragsabschluss.
Die Auszahlung von Förderungsmitteln ist erst dann möglich, wenn der Vertrag rechtskräftig angenommen wurde. Die Förderungsmittel werden in Form von Investitionskostenzuschüssen ausgezahlt. Der erste Zuschuss kann durch die Vorlage eines Rechnungsnachweises nach der Funktionsfähigkeit angefordert werden. Der zweite Zuschuss wird nach der Endabrechnung ausbezahlt.
Die Endabrechnungsunterlagen sind spätestens 1 Jahr nach Fertigstellung der Maßnahme dem Amt der Landesregierung vorzulegen. Nach Prüfung und erfolgter Kollaudierung durch das Land, werden diese an die KPC weitergeleitet.
Auf Meine Förderung können Sie jederzeit den aktuellen Status Ihres Projektes einsehen.
Alle Formulare zur Endabrechnung zum Download:
Rechnungsnachweis für Investitionszuschüsse
Kollaudierungsniederschrift
Kollaudierungsniederschrift FRL 1999 idF 2013
Weitere Informationen zur Endabrechnung:
Leitfaden Endabrechnung