Einzel-Abwasserentsorgung (für mehr als 50 EW oder in Extremlage)

Wasser

Einzel-Abwasserreiningungsanlagen ≥50 EW oder in Extremlage

Förderungsmittel für die Einzel-Abwasserreinigungsanlagen >50 EW und die Einzel-Abwasserreinigungsanlagen in Extremlage werden für physische und juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine Anlage errichten, bereitgestellt.

Gefördert werden:

  • die Ersterrichtung von Einzel-Abwasserreinigungsanlagen (ARA) mit einer Aufbaugröße von mehr als 50 EW für bis zu vier Objekte
  • die Ersterrichtung von Einzel-Abwasserreinigungsanlagen (ARA) für Objekte in Extremlage
  • der Anschluss (Kanalisation und zugehörige Anlagenteile wie Pumpwerke etc.) an ein öffentliches Netz für bis zu vier Objekte >1km mit mehr als 50 EW

Neben der Anlage werden auch Planung und Bauaufsicht als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Zeitpunkt der Antragsstellung

Der Antrag muss vor Baubeginn beim Amt der zuständigen Landesregierung gestellt werden. 

Zuständige Ämter in den Landesregierungen

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragsstellung:

  • das Förderungsansuchen für Klein-Kleinabwasserentsorgungsanlagen (KABA)

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Alle Formulare zur Antragsstellung:

Ansuchen
De-Minimis Formular

Weitere Informationen zur Antragsstellung:

Förderungsrichtlinien für die Siedlungswasserwirtschaft i.d.g.F.
Technische Richtlinien
Spezialthemen

Alles Wichtige im Überblick

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #739 

Kontakt

Serviceteam Wasserwirtschaft

01/31 6 31-734
wasser(at)kommunalkredit.at

Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

nach oben