Muster- und Leuchtturmprojekte Photovoltaik

Unterkategorie Solarenergie

Eine Förderungsaktion des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung

Befristete Förderaktion des Klima- und Energiefonds:

Aktion 2023: Im Rahmen einer zeitlich begrenzten Förderungsaktion werden Muster- und Leuchtturmprojekte von Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung größer 10 kWp bis 5 MWp mit einer Förderung unterstützt. Stromspeicher können Teil des Projektes sein. Die Einreichmöglichkeit startet mit 18.12.2023. Anträge können bis spätestens 30.04.2024 12:00 Uhr eingebracht werden.

Förderungsmittel für das Programm werden für natürliche und juristische Personen wie Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Im Rahmen dieser Förderungsaktion werden Investitionen in die Planung und Errichtung von innovativen PV-Anlagen größer 10 kWp bis 5 MWp gefördert. Stromspeicher können Teil des Projektes sein und können mitgefördert werden.

Gefördert werden neu installierte Anlagen, die besonders innovative Komponenten oder innovative Anlagen- bzw. Integrationskonzepte aufweisen. Besonderer Wert wird hierbei auf Systemintegration und das Potenzial zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Anlage gelegt.

Für begleitende angewandte Forschung, die über das Standardmonitoring hinaus gehen, können Leistungen im Rahmen der UFI Dienstleistungs-Richtlinie vergeben werden.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden und auf der Website des Klima- und Energiefonds.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Einreichung der Antragsunterlagen erfolgt online bei der KPC.

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Leitfaden und auf der Website des Klima- und Energiefonds.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • vollständig ausgefülltes Datenblatt
  • technische Beschreibung der beantragten Maßnahme
  • monatliche Ertragsprognose für die PV-Anlage und Energieumsatz Speicher
  • Kostenvoranschläge bzw. Angebote für wesentliche Leistungsgruppen
  • Zeitplan für die Projektumsetzung
  • Wirtschaftlichkeitsrechnung inkl. Amortisationsberechnung
  • Allgemeine Beschreibung des Unternehmens
  • Bericht Ihres Kreditinstituts (ab einer Investitionssumme von 100.000 Euro)
  • firmenmäßig unterfertigte Absichtserklärung zur Umsetzung der Anlage
  • Genehmigungen, Bescheide (sofern bereits vorhanden)
  • Contracting- oder Leasingverträge: falls zutreffend
  • Pachtvertrag für Flächennutzung: falls zutreffend
  • Netznutzungsvertrag bei Voll- oder Überschusseinspeisung
  • Beschreibung (optionale) Begleitforschung: falls geplant
  • AGRI-PV Anlagen: landwirtschaftliches Nutzungskonzept und Nutzungsplan

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung eines Muster- oder Leuchtturmprojekts ausschließlich online direkt bei der KPC.

Hier geht es zum Onlineantrag Muster- und Leuchtturmprojekte Photovoltaik.

Alle Formulare zur Antragstellung/Angebotslegung:

Technisches Datenblatt
Antragsformular Begleitforschung
Absichtserklärung
Nachantrag
Bericht des Kreditinstituts

Weitere Informationen zur Antragstellung/Angebotslegung:

Leitfaden
FAQ

Alles Wichtige im Überblick

Direkt zum Onlineantrag

Direkt zum Leitfaden

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #176 

Kontakt

Serviceteam Muster- und Leuchtturmprojekte PV

01/31 6 31-716
umwelt(at)kommunalkredit.at

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