
Fischaufstiegshilfen, Renaturierung der Gewässer, etc.
Förderungsmittel für die kommunale Gewässerökologie werden für alle österreichischen Gemeinden, Verbände, Genossenschaften u.a.m. bereitgestellt, die Träger des wasserrechtlichen Konsenses der Anlagen sind, die die hydromorphologische Belastung verursacht.
Gefördert werden Maßnahmen
- zur Verbesserung der Durchgängigkeit (z.B. Fischaufstiegshilfen)
- zur Restrukturierung morphologisch veränderter Fließgewässerstrecken (Renaturierung der Gewässer), die im Wasserbautenförderungsgesetz (WBFG) nicht gefördert werden können.
Neben der Anlage werden auch Planung und Bauaufsicht als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Zeitpunkt der Antragstellung
Der Antrag muss vor Baubeginn beim Amt der zuständigen Landesregierung gestellt werden. Zuständige Ämter in den Landesregierungen
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Technischer Bericht
- Übersichtsplan
- Katalog
- Kostenschätzung
- Erforderlichen Bescheid
Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung von Gewässerökologischen Maßnahmen bitte ausschließlich online über "Meine Förderung" (Registrierung und Login erforderlich).
Rechtliche Grundlagen finden sie hier.
Formular zur Antragstellung
Weitere Informationen zur Antragstellung
Informationsblatt zur Antragstellung
Weiterer Link
Alles Wichtige im Überblick
Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #736
Kontakt
Serviceteam Wasserwirtschaft
01/31 6 31-734
01/31 6 31-104
wasser(at)kommunalkredit.at
Förderung nicht gefunden?
Wenn Sie keine passende Förderung für Ihre Gemeinde gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!