Alles Wichtige im Überblick

Leitfaden
Online-Registrierung E-PKW & Ladeinfrastruktur
Online-Registrierung E-Leichtfahrzeuge & E-Zweiräder
FAQ

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #372 

Fahrzeuge zur Personenbeförderung und zur Güterbeförderung

Im Rahmen einer gemeinsamen Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und der Fahrzeugwirtschaft wird im Jahr 2024 der Ankauf von Elektro-Fahrzeugen für den privaten Einsatz unterstützt.

Die Unterstützung setzt sich zusammen aus:

  • „E-Mobilitätsbonusanteil“ der Fahrzeugwirtschaft beim Ankauf des Fahrzeugs, der unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen vom Fahrzeughandel gewährt wird.

  • „E-Mobilitätsbonusanteil“ (E-Mobilitätsförderung) des Bundes aus Mitteln des BMK.

Im Rahmen dieser budgetär und zeitlich begrenzten Förderungsaktion werden Fahrzeuge mit Elektro- und Brennstoffzellenantrieben unterstützt.

Die Registrierung sowie die formelle Einreichung von Förderungsanträgen sind ausschließlich online möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.05.2025 vorgenommen werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 36 Wochen der Antrag gestellt werden. Hierbei darf die Rechnung nicht älter als neun Monate sein.

Förderungsmitt­­el werden für Privatpersonen bereitgestellt.

Gefördert wird der Ankauf von Elektro-PKW der Klassen M1 und N1 sowie E-Mopeds, E-Motorräder und E-Leichtfahrzeuge, darüber hinaus kommunikationsfähige E-Ladeinfrastruktur. Die Höhe der Förderung für die einzelnen Fahrzeugkategorien und Ladeinfrastruktur entnehmen Sie dem Leitfaden.

Bitte beachten Sie, dass die Förderung mit 50 % der umweltrelevanten Investitionskosten begrenzt ist und damit auch geringer als die Förderungspauschale sein kann.

Für PKW gilt: Der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 60.000 Euro nicht überschreiten.

Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur müssen mit Strom / Wasserstoff aus 100 % erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Einreichung für die Förderungsaktion verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 – Registrierung, Schritt 2 – Antragstellung). Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, muss sich die antragstellende Person zunächst registrieren. Die Registrierung (Schritt 1) ist ausschließlich online und bis zum Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, längstens jedoch bis 31.05.2025, möglich.

Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Fahrzeug/Ihre Ladeinfrastruktur reserviert. Mit dem Registrierungs-E-Mail erhalten Sie einen individuellen Zugangs-Link zu der für die Antragstellung vorgesehenen Online-Plattform. Der Link ist 36 Wochen ab Registrierung gültig. Innerhalb dieser 36 Wochen muss die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeuges / die Lieferung und gegebenenfalls Installation der Ladeinfrastruktur und die Antragstellung über die Online-Plattform erfolgen. Die Registrierung sollte daher erst dann durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Anmeldung des Fahrzeuges innerhalb der 36-wöchigen Frist möglich ist und alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen innerhalb dieser Frist vorliegen.

Bitte beachten Sie zusätzlich: Die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein. Dies stellt eine Förderungsvoraussetzung dar und ist unabhängig von der oben genannten Frist für die Gültigkeit Ihres persönlichen Links zur Online-Antragstellung zu beachten.

Es können ausschließlich Rechnungen bzw. Leasingverträge anerkannt werden, die den E-Mobilitätsbonusanteil sowie den Informationstext „E-Mobilitätsbonus“ enthalten. Bei leasingfinanzierten Fahrzeugen ist eine Depotzahlung / Vorauszahlung zumindest in der Höhe der Förderung (netto) erforderlich. Diese Zahlung ist im Zuge der Antragstellung nachzuweisen.

Ist das Fahrzeug bereits angemeldet und Sie haben alle Unterlagen, können Sie die Registrierung und Antragstellung auch unmittelbar nacheinander durchführen.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Rechnung(en) über den Ankauf des Fahrzeuges/der Ladeinfrastruktur
  • das unterfertigte Formular Förderungsabrechnung
  • Zulassungsbescheinigung bei Fahrzeugen mit Straßenzulassung
  • im Fall einer Leasingfinanzierung: Leasingvertrag inkl. Depotzahlung
  • einen Nachweis über den Einsatz von Strom aus 100 % erneuerbaren Energieträgern
  • Bei Installation einer Wallbox (Ladestation) im Mehrparteienhaus: Installationsrechnung und einen Nachweis darüber, dass es sich um ein Mehrparteienhaus handelt, gegebenenfalls „Formular Gemeinschaftsanlage“
  • Bei Ankauf eines kommunikationsfähigen intelligenten Ladekabels: Rechnung über das intelligente Ladekabel

Alle Informationen zur Förderungsaktion und eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Leitfaden.

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Informationen zu etwaigen Landesförderungen erhalten Sie beim Amt der Landesregierung Ihres Bundeslandes.

Zur Online-Registrierung

Online-Registrierung für E-PKW & Ladeinfrastruktur für Privatpersonen. Sie können hier einen vollelektrisch betriebenen E-PKW gemeinsam mit Ladeinfrastruktur, aber auch einen E-PKW ohne Ladeinfrastruktur und eine Ladeinfrastruktur ohne Fahrzeug registrieren.

Online-Registrierung für E-Leichtfahrzeuge und E-Zweiräder für Privatpersonen.

Alle Formulare zur Antragstellung:

Formular Förderungsabrechnung
Bestätigung des Strombezugs aus erneuerbaren Energieträgern (EET)
Formular „Bestätigung Gemeinschaftsanlage“

Weitere Informationen zur Antragstellung:

Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge
Liste der förderungsfähigen Ladegeräte
Informationstext "E-Mobilitätsbonus" auf der Rechnung
Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Vertragsbedingungen
Stromkennzeichnungsbericht e-control
Leitfaden
Budget-Information

Kontakt

Serviceteam E-Mobilität

01/31 6 31-733
e-mobilitaet(at)kommunalkredit.at

Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

nach oben