Gebäude in Holzbauweise – Österreichische Holzinitiative

Unterkategorie Nachhaltige Bauweise

Eine Förderungsaktion des Waldfonds der österreichischen Bundesregierung

Befristete Förderungsaktion des Waldfonds:

Erster Call: 01.07.2021 - 07.10.2021 / Abgeschlossen
Zweiter Call: 08.10.2021 - 14.01.2022 / Abgeschlossen
Dritter Call: 15.01.2022 - 30.06.2022 / Abgeschlossen
Vierter Call: 01.07.2022 - 30.11.2022 / Abgeschlossen
Fünfter Call: 02.05.2023 - 29.09.2023 / Abgeschlossen

Ein weiterer Call des CO2 Bonus ist für das 2. Quartal 2024 geplant. Der genaue Starttermin und die Einreichfrist wird hier frühzeitig angekündigt und veröffentlicht.

Förderungsansuchen im Rahmen des CO2 Bonus der Österreichischen Holzinitiative – Gebäude in Holzbauweise können von natürlichen und juristischen Personen, im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaften und deren Zusammenschlüsse (Personenvereinigungen), jeweils mit Niederlassung in Österreich sowie Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) eingebracht werden.

Gefördert werden Neubauten sowie Zu- und Ausbauten von mehrgeschoßigen Wohnbauten sowie für öffentliche Zwecke oder für öffentliche Infrastruktur genutzte Gebäude in Holzbauweise mit einem hohen Anteil an nachwachsenden Rohstoffen aus nachhaltiger Bewirtschaftung („CO2-Bonus“).

Der Förderungsschwerpunkt umfasst den Neubau sowie Zu- und Ausbau folgender Gebäudearten in Holzbauweise:

  • mehrgeschoßige Wohnbauten mit mindestens 400 m² Netto-Grundfläche und mehr als 3 Wohneinheiten
  • Gebäude für öffentliche Zwecke mit mindestens 200 m² Netto-Grundfläche
  • Gebäude für öffentliche Infrastruktur mit mindestens 200 m² Netto-Grundfläche

Bei Zu- und Ausbauten beziehen sich die Mindestkriterien auf die durch diese Zu- und Ausbauten neu geschaffenen Gebäudeteile (siehe Technische Voraussetzungen). Unterirdische Geschoße bzw. Kellergeschoße zählen nicht zur Netto-Grundfläche. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt und in den Detailinformationen. Darüber hinaus finden Sie weiterführende Informationen auf der Website des Waldfonds

 

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Leistungen (ausgenommen Planungsleistungen), vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien für Ihr Projekt finden Sie im Informationsblatt sowie in den Detailinformationen.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • das vollständig ausgefüllte Formular „Projektbeschreibung“
  • das ausgefüllte und unterfertigte Formular „Massenblatt“
  • einen Energieausweis
  • Einreichpläne Maßstab 1:100
  • eine Baubeschreibung
  • das ausgefüllte und unterfertigte Formular „Finanzierungsbestätigung“
  • das ausgefüllte und unterfertigte Formular „De-minimis-Förderungen“

Eine genaue Checkliste finden Sie im Informationsblatt sowie in den Detailinformationen.

Alle Formulare zur Antragstellung

Projektbeschreibung
Massenblatt
Finanzierungsbestätigung
De-Minimis-Förderungen
Formular Bestätigung Ortskern

Weitere Informationen zur Antragstellung

Informationsblatt
Detailinformationen

Alles Wichtige im Überblick

Direkt zum Informationsblatt

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #239 

Kontakt

Serviceteam Gebäude in Holzbauweise

01/31 6 31-712
umwelt(at)kommunalkredit.at

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