Klimafitte Kulturbetriebe: Schwerpunkt Energieeffizienz
Klimafitte Kulturbetriebe
Alles Wichtige im Überblick
Ende der Förderungsaktion
Die Förderungsaktion wurde per 31.12.2025 eingestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt eingereichte Anträge werden zu den geltenden Förderungsbestimmungen behandelt.
Die spätest mögliche Fertigstellungsfrist ist der 31.12.2026. Projekte mit längeren Fertigstellungsfristen können nicht mehr gefördert werden bzw. sind Fristverlängerungen über diesen Zeitpunkt hinaus nicht möglich.
HINWEIS: Förderungsfähige Maßnahmen (thermische Gebäudesanierung, Energiesparmaßnahmen, erneuerbare Wärmeerzeuger, …) können unter den aktuellen Förderungsangeboten zu den dort geltenden Förderungsbedingungen und Förderungssätzen weiterhin eingereicht und gefördert werden!
Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #737
Einreichen können alle natürlichen und juristischen Personen, die Kultureinrichtungen im Sinne des Artikels 53 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO EU (VO) 2014/651) betreiben. Die verfügbaren Nutzungszeiten oder Räumlichkeiten der geförderten Kultureinrichtung müssen zu mindestens 80% für kulturelle Zwecke genutzt werden.
Gefördert werden gebäudebezogene Investitionsmaßnahmen zur Einsparung von Endenergie in Kunst- und Kulturbetrieben (zum Beispiel Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten, Probe- und Lagerräumen) in Österreich. Das sind
- Thermische Gebäudesanierung - Maßnahmen zur thermischen Gebäudesanierung (umfassende Sanierungen und Einzelmaßnahmen)
- Energieeffiziente und klimafreundliche Heizung - Umstellung auf energieeffiziente und klimafreundliche Heizung (Anschluss an Fernwärme, Wärmepumpe, Holzheizung)
- Energiesparmaßnahmen - Energiesparmaßnahmen (Beleuchtung, Lüftung, Wärmerückgewinnung)
- Energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung - Maßnahmen für energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung
- vollständig ausgefülltes Dokument „Technisches Datenblatt“
- einen Bericht Ihres Kreditinstituts bei einem Investitionsvolumen von mehr als 500.000 Euro
- je nach Maßnahme gegebenenfalls weitere Unterlagen laut Informationsblatt
Alle weiteren wichtigen Informationen zur Antragstellung und den Ablauf sowie die Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.
Rechtliche Grundlagen finden sie hier.
Alle Formulare zur Antragstellung
Datenblatt
Bestätigung über den Bezug von Ökostrom
Nachantrag
Bericht des Kreditinstitutes
Weitere Informationen zur Antragstellung
Informationsblatt zu Ihrem Projekt
Informationsblatt zur Antragstellung
FAQs
Kontakt
Serviceteam Klimafitte Kulturbetriebe: Schwerpunkt Energieeffizienz
01/31 6 31-723
01/31 6 31-104
umwelt(at)publicconsulting.at
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