Thermische Bauteilsanierung

Unterkategorie Thermische Gebäudesanierung

Gefördert von folgenden Projektpartnern

Fenster, Türen, Dach und oberste Geschossdecke

Förderungsmittel für Energiesparmaßnahmen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Gefördert werden unten stehende Verbesserungen des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden, mit einem Datum der erstmaligen Baubewilligung vor dem 1.1.2002.

  • Die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches mit einem U-Wert von maximal 0,14 W/m²K.
  • Die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern Dachflächenfenstern und Außentüren mit einem Uw-Wert von maximal 1,1 W/m²K
  • Lichtkuppeln und Lichtbänder mit einem Uw-Wert von maximal 1,4 W/m²K
  • Sektionaltore und Rolltore mit einem Uw-Wert von maximal 1,7 W/m²K  

Die Förderung erfolgt nach Umsetzung der Maßnahmen und wird pauschal anhand der Größe der sanierten Bauteile bestimmt. Bitte stellen Sie sicher, dass die angeführten U-Werte aus den zur Förderung eingereichten Rechnungen erkennbar sind.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

Die Kombination von mehreren Einzelmaßnahmen, welche zu einer sehr hohen Heizwärmebedarfsreduktion führen, können möglicherweise auch als umfassende Sanierung beantragt werden. Die Förderung beträgt bei einer umfassenden Sanierung bis zu 30% der förderungsfähigen Kosten. Nähere Informationen finden Sie hier.

 

 

Zeitpunkt der Antragstellung

Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung für die beantragten Maßnahmen einzubringen. Für die Einhaltung dieser 6-Monatsfrist ist das Datum der Rechnung (bzw. Schlussrechnung) ausschlaggebend.

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung zur Bestätigung der Förderungsbedingungen
  • Rechnungskopien für die eingereichten Maßnahmen mit Aufgliederung der Leistungsinhalte und Angaben zu Uw-Werten
  • eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Reisepass, Führerschein,…) der Person, die das Formular zur Förderungsabrechnung und Bestätigung der Förderungsbedingungen unterfertigt. 

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung einer Thermischen Gebäudesanierung – Einzelmaßnahme bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.

Hier geht es zum Onlineantrag thermische Gebäudesanierung Einzelmaßnahmen.

Rechtliche Grundlagen finden sie hier.

Für Projekte aus den unten aufgeführten Bundesländern kann bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen eine Landesförderung gewährt werden:

Informationsblatt Vorarlberg 

Alle Formulare zur Antragstellung

Formular zur Förderungsabrechnung
De-Minimis Erklärung

Weitere Informationen zur Antragstellung

Informationsblatt zu Ihrem Projekt
Informationsblatt zur Antragstellung

Alles Wichtige im Überblick

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #237 

Kontakt

Serviceteam Thermische Gebäudesanierung Einzelmaßnahme

01/31 6 31-265
sanierung(at)kommunalkredit.at

Der einfache Weg zu Ihrer Umweltförderung

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Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

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