Solaranlagen < 100 qm
Unterkategorie Thermische Solarenergie
Alles Wichtige im Überblick
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SOLARANLAGEN < 100 QM
Förderungsmittel für Maßnahmen zum umwelt- und klimafreundlichen Heizen mittels thermischer Solaranlagen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Gefördert wird die Neuerrichtung und Erneuerung von thermischen Solaranlagen mit weniger als 100m2 Bruttokollektorfläche zur Warmwasserbereitung, Raumheizung und Prozesswärme. Die Solarkollektoren müssen dabei über eine Typenprüfung nach EN 12975 verfügen.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Neue Solaranlage inklusive Verrohrung
- Pumpengruppe, Wärmespeicher, Luftkollektoren
Neben der jeweiligen Anlage werden auch Planung und Montage sowie Demontage- und Entsorgungskosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss nach der Umsetzung Ihres Projektes zum umweltfreundlichen Heizen mit einer thermischen Solaranlage erfolgen. Sie ist allerdings nur bis sechs Monate nach Rechnungslegung möglich. Die sechsmonatige Frist beginnt mit dem Datum der (Schluss-)Rechnung der Hauptanlagenteile bzw. -komponenten.
Wichtige Hinweise: Sollten Sie in Ihrem Unternehmen mehrere Anlagen gleichzeitig umsetzen, müssen Sie für jeden Projektteil einen eigenen Antrag stellen. Für Projekte aus der agrarischen Primärproduktion gelten spezielle Förderungsbedingungen. Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung
- Rechnungskopien für die förderungsfähigen Kosten
- einen Wärmeliefervertrag (nur bei Anschluss an die Fernwärme)
Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Informationsblatt.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung einer thermischen Solaranlage bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.
Hier geht es zum Onlineantrag umweltfreundlich Heizen mit Solaranlagen für Betriebe
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Für Projekte aus den unten aufgeführten Bundesländern kann bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen eine Landesförderung gewährt werden:
Informationsblatt Vorarlberg
Informationsblatt Tirol
Diese wird mit Ihrem Förderungsantrags ebenfalls beantragt und durch die KPC geprüft.
Alle Formulare zur Antragstellung
Formular zur Förderungsabrechnung
De-Minimis Erklärung
Weitere Informationen zur Antragstellung
Informationsblatt zu Ihrem Projekt
Informationsblatt zur Antragstellung
Allgemeine Vertragsbedingungen
Zielgruppen
Förderungsberechnung
Rechtliche Grundlagen
Kontakt
Serviceteam Energiesparen
01/31 6 31-714
energiesparen(at)kommunalkredit.at
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