Raus aus Öl und Gas – Erneuerbare Wärme-erzeugung 100 kW
Förderung von Holzheizungen, Wärmepumpe und Anschluss an Nah-/Fernwärme 100 kW
Wer wird gefördert?
Förderungsmittel für Maßnahmen zum umwelt- und klimafreundlichen Heizen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Was wird gefördert?
Es wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern gefördert.
Darunter sind zu verstehen:
- Holzheizungen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
- Wärmepumpen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
- Fernwärmeanschlüsse mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
Holzheizungen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
Gefördert werden Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines Gebäudes, mit einer Nennwärmeleistung von weniger als 100 kW.
Dazu zählen:
- Kesselanlagen, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden
- Kesselanlagen für Zentralheizungen und zur Erzeugung von Prozessenergie
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Kesselanlage inklusive Beschickung und Rauchgasreinigung
- Heizhaus, Kamin, Spänesilo, Zerspaner, Hacker
- Einbindung ins Heizungssystem
- Wärmespeicher
Wärmepumpe mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
Gefördert werden Wärmepumpen die überwiegend zum Heizbetrieb eingesetzt werden.
Beispiele für förderungsfähige Anlagenteile:
- Wärmepumpe
- Wärmequellenanlage
- Einbindung ins Heizungssystem
- Pufferspeicher, Anlagenregelung, elektrische Installation
Hocheffiziente Nah-/Fernwärmeanschlüsse mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
Gefördert werden alle Anlagenteile in Ihrem Eigentum, die zum Anschluss an ein Fernwärmenetz erforderlich sind. 80 % der Energie müssen aus erneuerbaren Quellen, hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanalgen, sonstiger ungenutzter Abwärme oder einer Kombination daraus stammen.
Klimafreundliche Nah-/Fernwärmeanschlüsse mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
Gefördert werden alle Anlagenteile in Ihrem Eigentum, die zum Anschluss an ein Fernwärmenetz erforderlich sind. Mindestens 50 % der Energie müssen aus erneuerbaren Quellen bzw. 75%, der Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder 50 % einer Kombination dieser Energien/Wärmen stammen.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Übergabestation
- Einbindung ins Heizungssystem
- Rohrleitungen, Pumpen, Ventile, Wärmespeicher
- Grabungsarbeiten
Neben der jeweiligen Anlage werden auch Planung und Montage sowie Demontage- und Entsorgungskosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Wie verläuft der Förderungs-Prozess?
Serviceteam Energiesparen
T: 01/31 6 31-714
F: 01/31 6 31-104
energiesparen(at)kommunalkredit.at

