Leuchttürme der Wärmewende (vormals Mustersanierung)
Unterkategorie Thermische Gebäudesanierung
Alles Wichtige im Überblick
Leitfaden
Leitfaden Modul A1: Sanierung von betrieblichen und kommunalen Einzelprojekten
Informationsblatt Modul C: Dekarbonisierung von Erzeugungsanlagen für bestehende Fernwärmenetze
Das Förderungsangebot ist modular aufgebaut und umfasst folgende vier Hauptbereiche:
- Modul A1: Sanierung von betrieblichen und kommunalen Einzelprojekten
- Modul A2: Sanierung und Bauen für großvolumige Gebäude und Quartiere
- Modul B: Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden und Quartieren
- Modul C: Dekarbonisierung von Erzeugungsanlagen für bestehende Fernwärmenetze
Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #709
Befristete Förderungsaktion des Klima- und Energiefonds
Anträge können bis 17.04.2025 eingereicht werden.
Förderungsmittel für das Programm Leuchttürme der Wärmewende werden für alle Unternehmen, Gebietskörperschaften, gemeinnützige Bauvereinigungen, Genossenschaften und Forschungseinrichtungen bereitgestellt.
Unter Modul A1 können auch Einrichtungen der öffentlichen Hand, Contractoren, Vereine und konfessionelle Einrichtungen eine Förderung beantragen.
Modul A1: Sanierung von betrieblichen und kommunalen Einzelprojekten (vormals Mustersanierung)
Gefördert werden umfassende Sanierungsprojekte von betrieblich genutzten und öffentlichen Gebäuden.
- Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes
- Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energieträger
- Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
Genauerer Informationen für Ihr Projekt finden Sie hier.
Modul A2: Sanierung und Bauen für großvolumige Gebäude und Quartiere
Gefördert wird die Sanierung von großvolumigen Gebäuden und Quartieren (inklusive bestandsverträglicher Nachverdichtung).
- Neubau kann im Rahmen qualitätsvoller räumlicher Nachverdichtung und unter Einhaltung höchster Energieeffizienzstandards umgesetzt werden.
- Hohe Standards der Nachhaltigkeit, Ökologisierung, Kreislauffähigkeit und Ressourcenschonung stehen im Fokus und sind in diesem Programm ebenfalls förderungsfähig.
- Gebäudeerweiterungen und Lückenschlüsse zwischen den zu sanierenden Gebäuden sind zulässig und werden in Modul A2 mitgefördert.
Modul B: Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden und Quartieren
Gefördert werden Projekte sowohl zur zentralen als auch dezentralen Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden und Quartieren.
- Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden und Quartieren auf Basis erneuerbarer Energieträger oder Abwärme
- Adressiert werden komplexe technische Lösungen
- Kopplung unterschiedlicher Technologien und Sektoren (Gebäude, Industrie, Gewerbe et cetera)
Modul C: Dekarbonisierung von Erzeugungsanlagen für bestehende Fernwärmenetze
Gefördert wird die Dekarbonisierung von Erzeugungsanlagen für bestehende fossile und klimafreundliche Fernwärmenetze.
- Wärmeerzeugungsanlagen oder Abwärmeauskopplungen zur Einspeisung von Wärme in ein bestehendes fossiles oder klimafreundliches Fernwärmenetz zur Versorgung Dritter.
- Die Erzeugungsanlagen müssen mit erneuerbaren Energieträgern oder Abwärme betrieben werden und eine bestehende fossile Erzeugungsanlage ersetzen.
Genauere Informationen für Ihr Projekt finden Sie hier.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Technisches Datenblatt inklusive Kostenaufstellung
- Bericht des Kreditinstituts bei einem Investitionsvolumen von mehr als 100.000 Euro
Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste für Modul A1 und C finden Sie in den im Leitfaden Modul A1 beziehungsweise im Informationsblatt Modul C.
Leitfaden
Leitfaden Modul A1: Sanierung von betrieblichen und kommunalen Einzelprojekten
Informationsblatt Modul C: Dekarbonisierung von Erzeugungsanlagen für bestehende Fernwärmenetze
Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung einer Maßnahme zum Programm Leuchttüre der Wärmewende bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.
Hier geht es zum Onlineantrag Modul A1
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Alle Formulare zur Antragstellung
Nachantrag
Bericht des Kreditinstituts
technisches Datenblatt Modul A1
technisches Datenblatt Modul A2 + B
technisches Datenblatt Modul C
HWB Grenzwerte Modul A1 und A2
Beratungsprotokoll Energieverbrauchsmonitoring
Dekarbonisierungspfad
Datenblatt „Angabe benötigte Förderung“
Weitere Informationen zur Antragstellung
Informationsblatt zur Antragstellung
Berechnungsmethodik zur THG-Einsparung
Beispiel zur Berechnungsmethodik
Häufig gestellte Fragen (FAQs) (folgt in Kürze)
Kontakt
Serviceteam Modul A1 und A2
01/31 6 31-712
Serviceteam Modul B
01/31 6 31-719
Serviceteam Modul C
01/31 6 31-719
Förderung nicht gefunden?
Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!