Holzheizung < 100 kW

Unterkategorie Wärme aus erneuerbaren Ressourcen

Förderung von Holzheizungen, Wärmepumpe und Anschluss an Nah-/Fernwärme unter 100 kW

Förderungsmittel für Maßnahmen zum umwelt- und klimafreundlichen Heizen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Es wird die Neuerrichtung, Umstellung und Erneuerung von umwelt- und klimafreundlichen Wärmeerzeugern gefördert.

Darunter sind zu verstehen:

  • Holzheizungen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
  • Wärmepumpen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
  • Fernwärmeanschlüsse mit weniger als 100 kW thermischer Leistung 

Holzheizungen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
Gefördert werden Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines Gebäudes, mit einer Nennwärmeleistung von weniger als 100 kW.

Dazu zählen:

  • Kesselanlagen, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden
  • Kesselanlagen für Zentralheizungen und zur Erzeugung von Prozessenergie 

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Kesselanlage inklusive Beschickung und Rauchgasreinigung
  • Heizhaus, Kamin, Spänesilo, Zerspaner, Hacker
  • Einbindung ins Heizungssystem
  • Wärmespeicher

Wärmepumpe mit weniger als 100 kW thermischer Leistung

Gefördert werden Wärmepumpen die überwiegend zum Heizbetrieb eingesetzt werden.

Beispiele für förderungsfähige Anlagenteile:

  • Wärmepumpe
  • Wärmequellenanlage
  • Einbindung ins Heizungssystem
  • Pufferspeicher, Anlagenregelung, elektrische Installation

Hocheffiziente Nah-/Fernwärmeanschlüsse mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
Gefördert werden alle Anlagenteile in Ihrem Eigentum, die zum Anschluss an ein Fernwärmenetz erforderlich sind. 80 % der Energie müssen aus erneuerbaren Quellen, hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanalgen, sonstiger ungenutzter Abwärme oder einer Kombination daraus stammen.

Klimafreundliche Nah-/Fernwärmeanschlüsse mit weniger als 100 kW thermischer Leistung

Gefördert werden alle Anlagenteile in Ihrem Eigentum, die zum Anschluss an ein Fernwärmenetz erforderlich sind. Mindestens 50 % der Energie müssen aus erneuerbaren Quellen bzw. 75%, der Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder 50 % einer Kombination dieser Energien/Wärmen stammen.

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Übergabestation
  • Einbindung ins Heizungssystem
  • Rohrleitungen, Pumpen, Ventile, Wärmespeicher
  • Grabungsarbeiten 

Neben der jeweiligen Anlage werden auch Planung und Montage sowie Demontage- und Entsorgungskosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung muss nach der Umsetzung Ihres Projektes zum umweltfreundlichen Heizen erfolgen. Sie ist allerdings nur bis sechs Monate nach Rechnungslegung möglich. Die sechsmonatige Frist beginnt mit dem Datum der (Schluss-)Rechnung der Hauptanlagenteile bzw. -komponenten.

Wichtige Hinweise: Sollten Sie in Ihrem Unternehmen mehrere Anlagen gleichzeitig umsetzen, müssen Sie für jeden Projektteil einen eigenen Antrag stellen.
Für Projekte aus der agrarischen Primärproduktion gelten spezielle Förderungsbedingungen. Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung
  • Rechnungskopien für die förderungsfähigen Kosten
  • einen Wärmeliefervertrag (nur bei Anschluss an die Fernwärme).

Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Informationsblatt.

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung einer Maßnahme zum umwelt- und klimafreundlichen Heizen bitte bei der KPC.
Hier geht es zum Onlineantrag: 
Raus aus Öl und Gas - Holzheizungen < 100 kW
Raus aus Öl und Gas - Wärmepumpen < 100 kW
Raus aus Öl und Gas - Hocheffizienter Nah-/Fernwärmeanschluss < 100 kW

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier

Für Projekte aus den unten aufgeführten Bundesländern kann bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen eine Landesförderung gewährt werden:

Informationsblatt Vorarlberg 
Informationsblatt Tirol 

Diese wird mit Ihrem Förderungsantrags ebenfalls beantragt und durch die KPC geprüft.

Weitere Informationen finden Sie hier: Landesförderungen

Alle Formulare zur Antragstellung

Formular zur Förderungsabrechnung
De-Minimis Erklärung

Weitere Informationen zur Antragstellung

Informationsblatt zu Ihrem Projekt
Informationsblatt zur Antragstellung
Rechtliche Grundlagen
Allgemeine Vertragsbedingungen
Zielgruppen
Förderungsberechnung

Informationen zu förderungsfähigen Kesseln und Wärmepumpen

Weiterführende Links – Informationen zu förderungsfähigen Kesseln und Wärmepumpen

Alles Wichtige im Überblick

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #719 

Kontakt

Serviceteam "Raus aus Öl und Gas für Betriebe"

01/31 6 31-714
heizung(at)kommunalkredit.at

Der einfache Weg zu Ihrer Umweltförderung

Vorschaubild zum Erklärvideo

Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

nach oben