
Anlagenteile im Eigentum bei Fernwärmeanschluss ≥100 KWth
NEU - Vereinfachte Förderungsberechnung!
Ab sofort wird die Förderung pauschal in Abhängigkeit von der vertraglichen Anschlussleistung Ihres beantragten Fernwärmeanschlusses ermittelt. Für die erstem 500 kW gilt dabei eine Förderungspauschale von 100 Euro pro kW. Für jedes weitere kW gilt eine Förderung von 70 Euro.
Förderungsmittel für den Anschluss an die Fernwärme werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und Konfessionsgemeinschaften einreichen.
Gefördert werden alle Anlagenteile innerhalb der Grundstücksgrenze und im Eigentum des Förderwerbers für einen Anschluss mit einer Leistung ≥ 100 kW an ein hocheffizientes Nah-/Fernwärmesystem.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Übergabestation
- Einbindung ins Heizungssystem
- Rohrleitungen, Pumpen, Ventile
- Speicher, Boiler
- Grabungsarbeiten
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- einen Bericht Ihres Kreditinstitutes bei einem Investitionsvolumen von mehr als 500.000 Euro
- Ortskernzuschlag
Maßnahmebezogene Details zur Einreichung finden Sie im Informationsblatt.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung eines Fernwärmeanschlusses bitte bei der KPC.
Hier geht es zum Onlineantrag Fernwärme.
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Für Projekte aus den unten aufgeführten Bundesländern kann bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen eine Landesförderung gewährt werden:
Informationsblatt Vorarlberg
Diese wird mit Ihrem Förderungsantrags ebenfalls beantragt und durch die KPC geprüft.
Weitere Informationen finden Sie hier: Landesförderungen
Alle Formulare zur Antragstellung
Weitere Informationen zur Antragstellung
Alles Wichtige im Überblick
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Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #715
Kontakt
Serviceteam Fernwärmeanschluss ≥ 100 kW thermisch
01/31 6 31-713
01/31 6 31-104
umwelt(at)kommunalkredit.at
Neuerungen
Zukünftig wird die Förderung pauschal in Abhängigkeit der vertraglichen Anschlussleistung des beantragten Fernwärmeanschlusses ermittelt, wobei die Förderungspauschale 100 Euro pro kW für die ersten 500 kW und 70 Euro für jedes weitere kW beträgt.
Förderung nicht gefunden?
Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!