Fernwärmeanschluss < 100 kW

Unterkategorie Wärme aus erneuerbaren Ressourcen

Alles Wichtige im Überblick

Informationsblatt Erneuerbare Wärmeerzeugung < 100 kW für Betriebe und Gemeinden

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #714 

Förderung von Holzheizungen, Wärmepumpen & Anschlüssen an Nah-/Fernwärme unter 100 kW

Förderungsmittel für Maßnahmen zum umwelt- und klimafreundlichen Heizen werden für alle Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen bereitgestellt. 
Weiters sind alle österreichischen Gemeinden antragsberechtigt, für diese gelten gesonderte Bestimmungen laut Informationsblatt.

Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie mit überwiegend betrieblicher Nutzung.

Darunter sind zu verstehen:

  • Holzheizungen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
  • Wärmepumpen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung
  • Fernwärmeanschlüsse mit weniger als 100 kW thermischer Leistung 

 

Holzheizungen mit weniger als 100 kW thermischer Leistung

Gefördert werden Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines Gebäudes, mit einer Nennwärmeleistung von weniger als 100 kW.

Dazu zählen: Kesselanlagen für Zentralheizungen und zur Erzeugung von Prozessenergie, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben werden.

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Kesselanlage inklusive Beschickung und Rauchgasreinigung
  • Heizhaus, Kamin, Spänesilo, Zerspaner, Hacker
  • Einbindung ins Heizungssystem
  • Wärmespeicher

 

Wärmepumpe mit weniger als 100 kW thermischer Leistung

Gefördert werden Wärmepumpen, die überwiegend zum Heizbetrieb eingesetzt werden.

Beispiele für förderungsfähige Anlagenteile:

  • Wärmepumpe
  • Wärmequellenanlage
  • Einbindung ins Heizungssystem
  • Pufferspeicher, Anlagenregelung, elektrische Installation

 

Klimafreundliche und hocheffiziente Nah-/ Fernwärmeanschlüsse mit weniger als 100 kW thermischer Leistung

Gefördert werden alle Anlagenteile in Ihrem Eigentum, die zum Anschluss an ein Fernwärmenetz erforderlich sind. 

Klimafreundlich: Mindestens 50 % der Energie müssen aus erneuerbaren Quellen bzw. 75 %, der Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder 50 % einer Kombination dieser Energien/Wärmen stammen.

Hocheffizient: 90 % der Energie müssen aus erneuerbaren Quellen, hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, sonstiger ungenutzter Abwärme oder einer Kombination daraus stammen.

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Übergabestation
  • Einbindung ins Heizungssystem
  • Rohrleitungen, Pumpen, Ventile, Wärmespeicher
  • Grabungsarbeiten 

 

Neben der jeweiligen Anlage werden auch Planung und Montage sowie Demontage- und Entsorgungskosten als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

Zeitpunkt der Antragstellung

Ihren Antrag auf Förderung einer Maßnahme zum umwelt- und klimafreundlichen Heizen stellen Sie bei der KPC. Die Antragstellung erfolgt nach der Umsetzung Ihres Projekts zum umweltfreundlichen Heizen und ist bis sechs Monate nach Rechnungslegung möglich. Die sechsmonatige Frist beginnt mit dem Datum der (Schluss-)Rechnung der Hauptanlagenteile bzw. -komponenten.

Wichtige Hinweise

Sollten Sie in Ihrem Unternehmen mehrere Anlagen gleichzeitig umsetzen, müssen Sie für jeden Projektteil einen eigenen Antrag stellen.
Für Projekte aus der agrarischen Primärproduktion gelten spezielle Förderungsbedingungen

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung
  • Rechnungskopien für die förderungsfähigen Kosten
  • einen Wärmeliefervertrag (nur bei Anschluss an die Fernwärme).

Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Informationsblatt.

Hier geht es zum Onlineantrag: 

Erneuerbare Wärmeerzeugung - Holzheizungen < 100 kW
Erneuerbare Wärmeerzeugung - Wärmepumpen < 100 kW
Erneuerbare Wärmeerzeugung - Nah-/Fernwärmeanschluss < 100 kW

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Alle Formulare zur Antragstellung

Formular zur Förderungsabrechnung
De-Minimis Erklärung

Weitere Informationen zur Antragstellung

Informationsblatt zu Ihrem Projekt
Informationsblatt zur Antragstellung
Informationsblatt förderungsfähige Kosten
Informationsblatt häufig gestellte Fragen
Rechtliche Grundlagen
Allgemeine Vertragsbedingungen
Zielgruppen
Förderungsberechnung

Informationen zu förderungsfähigen Kesseln und Wärmepumpen

Weiterführende Links – Informationen zu förderungsfähigen Kesseln und Wärmepumpen

Der einfache Weg zu Ihrer Umweltförderung

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Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

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