Verringerung von Umweltbelastungen, Lärmschutz, Demonstrationsanlagen, etc.

Förderungsmittel für sonstige Umweltschutzmaßnahmen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Gefördert werden Umweltschutzmaßnahmen die in §4 der Investitionsförderungsrichtlinie 2022 für die Umweltförderung im Inland aufgezählt sind und keinem anderen definierten Förderungsbereich zuordenbar sind.

  • Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von betrieblichen Lärmemissionen
  • Maßnahmen zur Verringerung von Umweltbelastungen durch klimarelevante Gase
  • Pilot- oder Demonstrationsanlagen zur Erprobung und Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien in Zusammenhang mit förderungsfähigen Maßnahmen
  • Projekte zur Erprobung der Anwendungstauglichkeit innovativer Systemkomponenten, zum Nachweis der Anwendbarkeit im großtechnischen Maßstab mit Bezug auf förderungsfähige Maßnahmen 

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Anteile einer Investition in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erzielung des Umwelteffekts

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

 

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • eine technische Beschreibung
  • eine Darstellung des Projektziels und Neuheitsgrades
  • eine Darstellung des Umwelteffekts
  • eine Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Angebote und Kostenvoranschläge
  • Bescheide
  • einen Bericht Ihres Kreditinstitutes bei einem Investitionsvolumen von mehr als 500.000 Euro 

Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Informationsblatt.

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung von sonstigen Umweltschutzmaßnahmen bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier

Alle Formulare zur Antragstellung

„Datenblatt „Demonstrationsanlage“ | „Sonstige Klimaschutzmaßnahme“
„Datenblatt Lärmschutz“
Nachantrag
Bericht des Kreditinstituts

Weitere Informationen zur Antragstellung

Informationsblatt zu Ihrem Projekt
Informationsblatt zur Antragstellung

Kontakt

Serviceteam Sonstige Umweltschutzmaßnahmen in Betrieben

01/31 6 31-719
umwelt(at)kommunalkredit.at

Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung für Ihren Betrieb gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

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