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„Datenblatt Lärmschutz“
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Verringerung von Umweltbelastungen, Lärmschutz, Demonstrationsanlagen, etc.
Förderungsmittel für sonstige Umweltschutzmaßnahmen werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.
Gefördert werden Umweltschutzmaßnahmen die in §4 der Investitionsförderungsrichtlinie 2022 für die Umweltförderung im Inland aufgezählt sind und keinem anderen definierten Förderungsbereich zuordenbar sind.
- Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von betrieblichen Lärmemissionen
- Maßnahmen zur Verringerung von Umweltbelastungen durch klimarelevante Gase
- Pilot- oder Demonstrationsanlagen zur Erprobung und Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien in Zusammenhang mit förderungsfähigen Maßnahmen
- Projekte zur Erprobung der Anwendungstauglichkeit innovativer Systemkomponenten, zum Nachweis der Anwendbarkeit im großtechnischen Maßstab mit Bezug auf förderungsfähige Maßnahmen
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Anteile einer Investition in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erzielung des Umwelteffekts
Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- eine technische Beschreibung
- eine Darstellung des Projektziels und Neuheitsgrades
- eine Darstellung des Umwelteffekts
- eine Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Angebote und Kostenvoranschläge
- Bescheide
- einen Bericht Ihres Kreditinstitutes bei einem Investitionsvolumen von mehr als 500.000 Euro
Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Informationsblatt.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung von sonstigen Umweltschutzmaßnahmen bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.
- Hier geht es zum Onlineantrag „Demonstrationslage“
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- Hier geht es zum Onlineantrag „Lärmschutz“
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Alle Formulare zur Antragstellung
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Informationsblatt zur Antragstellung
Kontakt
Serviceteam Sonstige Umweltschutzmaßnahmen in Betrieben
01/31 6 31-719
umwelt(at)kommunalkredit.at
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