
Sauber Heizen für Alle 2022
Ein- und Zweifamilienhaus, Reihenhaus
„Sauber Heizen für Alle“ für Private 2022: Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt einkommensschwache Haushalte bei der Umstellung von fossil betriebenen Raumheizungen auf nachhaltige klimafreundliche Heizungssysteme. Damit wird ein weiterer wesentlicher Schritt zur Klimaneutralität 2040 Österreichs gesetzt.
Die Einreichung für die Förderungsaktion „Sauber Heizen für Alle“ für Private 2022 verläuft in drei Schritten mit Registrierung, Antragstellung und Endabrechnung.
Ab 03.01.2022 ist die Online-Registrierung möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2022 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung werden die übermittelten Unterlagen an die jeweilige Landesförderungsstelle weitergeleitet. Nach Prüfung der formalen Bedingungen durch das jeweilige Bundesland ist eine umfassende Energieberatung durchzuführen, die aus einer verbindlichen Erstberatung sowie der Unterstützung bei der Angebotseinholung und der Antragstellung besteht. Erst danach erfolgt die Antragstellung.
Hier geht es zur Online-Registrierung „Sauber Heizen für Alle“ für Private 2022
Ihre Kontakte in Ihrem Bundesland
Die "Sauber Heizen für Alle"-Förderung wird vom Bund finanziert und gemeinsam mit den Bundesländern umgesetzt.
Bei Fragen hinsichtlich der Einkommensermittlung oder der im nächsten Schritt erforderlichen Energieberatung wenden Sie sich bitte an die zuständige Landesförderungsstelle:
Burgenland:
Wohnbauförderung Burgenland bzw. BOEF
Tel: 0 26 82/600
Webseite
Wien:
Magistratsabteilung 50
Tel: 01/4000 74 880
Webseite
Niederösterreich:
Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Wohnungsförderung
Tel: 0 27 42/22 133
Webseite
Oberösterreich:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft - Abteilung Umweltschutz
Tel: 0 732/77 20-0
Webseite
Salzburg:
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 4 - Lebensgrundlagen und Energie
Referat 4/04 - Energiewirtschaft und -beratung
Tel: 0662 8042 3791
Webseite
Steiermark:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
A15 Energie, Wohnbau, Technik - Fachabteilung Energie und Wohnbau Referat Sanierung und Ökoförderung
Tel: 0 316/877-3955
Webseite
Kärnten:
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 11 - Zukunftsentwicklung, Arbeitsmarkt und Wohnbau
Tel: 050 536 31002
Webseite
Tirol:
Land Tirol
Tel: 0 512 508 2732
Webseite
Vorarlberg:
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Tel: 0 5574/511 26105
Webseite
Wer wird gefördert?
Förderungsmittel für „Sauber Heizen für Alle“ für Private werden ausschließlich für Privatpersonen bereitgestellt. Förderungsanträge für eine soziale Zusatzförderung können von GebäudeeigentümerInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses mit Hauptwohnsitz am Projektstandort eingereicht werden.
Als Nachweis für die soziale Bedürftigkeit gelten jedenfalls gültige Bestätigungen über den Bezug einer Sozialhilfe oder das Vorliegen der GIS-Befreiung. Gegebenenfalls können auch andere Leistungen/Befreiungen – wie z.B. die Wohnbeihilfe – als Nachweis gelten.
Was wird gefördert?
Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.
Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig. Eine umfangreichere Auflistung finden Sie im Informationsblatt. Soweit erforderlich, sind zusätzliche Kriterien der jeweiligen Landesförderungsstelle nachzuweisen.
Genaue Informationen zu den Förderungsbedingungen finden Sie im Informationsblatt.
Wie verläuft der Förderungsprozess?
- Antrag
Zeitpunkt der Antragstellung
Schritt 1 – Die Registrierung mit Ihrer konkreten Projektidee erfolgt ausschließlich online. Registrierungen können ab 03.01.2022 so lange durchgeführt werden, wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2022. Nach Abschluss der Registrierung werden Ihre übermittelten Unterlagen an die zuständige Landesförderungsstelle zur weiteren Überprüfung – insbesondere der angeführten Einkommenssituation weitergeleitet.
Diese Unterlagen benötigen Sie bei der Registrierung:
- Als Nachweis für das Vorliegen der für die Inanspruchnahme „Sauber Heizen für Alle“ vorausgesetzten Einkommensverhältnisse ist der Bezug von Sozialhilfe, eine GIS Befreiung, oder alternativ der Bezug der Wohnbeihilfe vorzulegen. Alternativ dazu sind sämtliche aktuell im Haushalt lebenden Personen zu erfassen und anzugeben, ob diese über ein Einkommen verfügen. Bezüglich der erforderlichen Einkommensnachweise wird die jeweilige Landesförderungsstelle an Sie herantreten.
- Eine aktuelle Privathaushaltsbestätigung. Bitte beachten Sie, dass der/die AntragstellerIn den Hauptwohnsitz am Projektstandort gemeldet haben muss.
- Ein aktueller Grundbuchauszug
Schritt 2 – Die Durchführung einer Energieberatung in Koordination mit der jeweiligen Landesförderungsstelle. Nach Prüfung der formalen Bedingungen und positiver Bewertung durch die Landesförderungsstelle ist eine umfassende Energieberatung durchzuführen, welche Sie bei der konkreten Projektplanung, der Unterstützung bei der Angebotseinholung und der Antragstellung unterstützt.
Schritt 3 – Die Antragstellung Ihres konzeptionierten Projektes erfolgt online.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Das Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes
- Projektkostenaufstellung inkl. der Angebote zu den jeweiligen Gewerken (Heizungssystem, Elektroinstallationen, etc.)
Sobald Sie den Antrag gestellt haben, können Sie mit der Umsetzung Ihres Projektes beginnen. Nach Übermittlung und Prüfung der vollständigen Antragsunterlagen erhalten Sie Ihre Förderungsverträge zur Basisförderung des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes inkl. der Förderung „Sauber Heizen für Alle“. Danach haben Sie 6 Monate Zeit für die Fertigstellung Ihres Projektes.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.
Hier geht es zur Online-Registrierung „Sauber Heizen für Alle“ für Private 2022.
Informationen zu Landesförderungen erhalten Sie bei den zuständigen Landesförderungsstellen. Die Verlinkung zu den entsprechenden Webseiten finden sie hier.
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Antragstellung
Informationen zu förderungsfähigen Kesseln und Wärmepumpen
Weiterführende Links – Informationen zu förderungsfähigen Kesseln und Wärmepumpen
Rechtliche Grundlagen
- Vom Antrag zum Vertrag
Die MitarbeiterInnen der KPC prüfen und beurteilen die vollständig eingereichten Unterlagen zur Ermittlung der Bundesförderung. Sollten für eine Beurteilung Ihres Projektes noch ergänzende Informationen notwendig sein, erhalten Sie von uns ein Nachforderungsschreiben. Nach Abschluss der Projektprüfung wird Ihnen ein Förderungsvorschlag über die Bundesförderung mit Möglichkeit zur Stellungnahme übermittelt.
Die Bewertung hinsichtlich der Gewährung einer Landesförderung und der Förderung „Sauber Heizen für Alle“ erfolgt durch die jeweilige Landesförderungsstelle.
Genehmigung
Nach positiver Projektprüfung durch die KPC wird Ihr Antrag der zuständigen Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Genehmigung vorgelegt. Nach Genehmigung erhalten Sie von uns den Förderungsvertrag über die Bundesförderung mit der voraussichtlichen Förderungshöhe.
Die Genehmigung und Ausstellung des Förderungsvertrags zur Landesförderung inkl. der Förderung „Sauber Heizen für Alle“ erfolgt durch die jeweilige Landesförderungsstelle.
- Auszahlung
Zum Zeitpunkt der Endabrechnung sind die vorangegangenen Phasen der Förderungsbearbeitung erfolgreich abgeschlossen: Registrierung → Energieberatung → Antragstellung → Beurteilung/Genehmigung → Förderungsvertrag → Projektumsetzung.
Die Einreichung der Endabrechnungsunterlagen kann unmittelbar nach Projektumsetzung und Rechnungslegung (unabhängig von erfolgter Bezahlung) erfolgen.
Nach Übermittlung und Prüfung der vollständigen Endabrechnungsunterlagen, welche Sie elektronisch bei der KPC hochladen, erfolgt die Überweisung der Bundesförderung durch die KPC auf Ihr Konto. Die Landesförderung inkl. der Förderung „Sauber Heizen für Alle“ wird durch die jeweilige Landesförderungsstelle ausbezahlt.
Diese Maßnahme wird ab 01.04.2022 einkommenssteuerlich durch eine Sonderausgabenpauschale (§18 Abs. 1 Z 10 lit b ESIG 1988) begünstigt. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Endabrechnung:
- Die Inbetriebnahmebestätigung des neuen Heizungssystems durch das ausführende Unternehmen
- Das vollständig ausgefüllt und unterfertigte Endabrechnungsformular
- Sämtliche Rechnung für den Tausch des Heizungssystems
Alle Formulare zur Endabrechnung zum Download
Weitere Informationen zur Endabrechnung
Informationen zu förderungsfähigen Kesseln und Wärmepumpen
Weiterführende Links – Informationen zu förderungsfähigen Kesseln und Wärmepumpen
Wir weisen Sie darauf hin, dass auch im Anschluss an die Auszahlung der Förderungsmittel die im Vertrag geregelten Pflichten wie u.a. technische Auflagen, Informations- und Aufzeichnungspflichten über einen bestimmten Zeitraum zu erfüllen sind. Die Einhaltung derselben wird von uns stichprobenartig kontrolliert.
Rechtliche Grundlagen
Serviceteam "Sauber Heizen für Alle"
T: 01/31 6 31-265
F: 01/31 6 31-104
heizung(at)kommunalkredit.at
www.sauber-heizen.at
