Photovoltaik-Anlagen 2023

Unterkategorie Photovoltaik

EIN PROGRAMM DES KLIMA- UND ENERGIEFONDS DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG

Der Klima- und Energiefonds fördert die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen mit und ohne Stromspeicher von Privatpersonen.

Privatpersonen, die bei der Antragstellung bei der OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG) aus budgetären Gründen abgelehnt wurden und einer Weiterleitung an die KPC zugestimmt haben.

PV-Anlagen (bis max. 20 kWp) mit und ohne Stromspeicher (bis max. 50 kWh), die:

  • durch die OeMAG aus budgetären Gründen in den

         -­­ Kategorien A (bis 10 kWp) und

          Kategorien B (11-20 kWp) abgelehnt und in das Fördersystem des Klima- und Energiefonds übergeleitet wurden

  • im Netzparallelbetrieb betrieben werden, d.h. an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind
  • nicht vor dem 21.04.2022 bestellt worden sind
  • deren Inbetriebnahme vor erstmaliger Antragstellung bei einem EAG-Fördercall nicht erfolgt ist.

Pro Standort (Zählpunkt) kann nur für eine PV-Anlage mit oder ohne Speicher angesucht und pro PV-Anlage nur ein Förderantrag gestellt werden.

Antrag

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Einreichung für die Förderaktion Photovoltaik-Anlagen mit und ohne Stromspeicher verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 - Registrierung, Schritt 2 - Antragstellung). Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, musste zuvor ein Antrag bei der OeMAG gestellt und an die KPC weitergeleitet worden sein.

Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für Ihr Projekt reserviert. Im Bestätigungs-E-Mail erhalten Sie einen individuellen Link für die Antragstellung auf der dafür vorgesehenen Online-Plattform. Der Link ist 24 Monate ab Registrierung gültig. Zum Zeitpunkt der Registrierung müssen Sie daher sichergestellt haben, dass Ihre Photovoltaik-Anlage mit oder ohne Stromspeicher innerhalb dieses Zeitraumes fertiggestellt und abgerechnet werden kann.

Die Antragstellung (Schritt 2) ist erst nach Errichtung der Photovoltaik-Anlage mit oder ohne Stromspeicher möglich.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:  

  • das vollständig ausgefüllte Formular „Förderungsabrechnung Photovoltaik-Anlagen 2023“
  • alle Rechnungen für das Projekt
  • Vollständiges Prüfprotokoll nach OVE/ÖNORM E8101 eines befugten Professionisten
  • einen Nachweis der Zählpunktnummer für die Stromeinspeisung
  • den Meldezettel des Antragstellers/der Antragstellerin

Die Anlage muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet sein. Die Antragstellung muss spätestens 24 Monate nach Registrierung auf der Online-Plattform durchgeführt werden.

Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.

Alle Formulare zur Antragstellung

Förderungsabrechnung
Prüfprotokoll

Weitere Informationen zur Antragstellung

Leitfaden
FAQ
Allgemeine Vertragsbedingungen

Alles Wichtige im Überblick

Link zum Leitfaden

Link zum FAQ

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Kontakt

Serviceteam Photovoltaik

01/31 6 31-730
pv(at)kommunalkredit.at

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