Photovoltaik 2020-2022

Unterkategorie Altanträge

EINE FÖRDERAKTION DES KLIMA- UND ENERGIEFONDS DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG

Förderaktion des Klima- und Energiefonds erfolgreich beendet

Registrierungen im Rahmen der Förderaktion Photovoltaik 2020-2022 des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung sind nicht mehr möglich. Die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel wurden vollständig ausgeschöpft.

Eine Antragstellung ist noch für jene FörderungswerberInnen möglich, die sich vor Ausschöpfung des Budgets über die Online-Plattform registriert haben. Nach der Registrierung muss die Anlage innerhalb von 12 Wochen errichtet und der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen über die Online-Plattform gestellt werden. Der individualisierte Zugangslink hierfür wurde im Registrierungs-E-Mail übermittelt.

Informationen zu den erfolgreich beendeten Förderaktionen des Klima- und Energiefonds finden Sie hier.

 

Informationen zur Investitionsförderung im Rahmen des EAG

Die Förderung von Photovoltaik-Anlagen wird in Zukunft über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) ermöglicht. Bitte beachten Sie, dass die Förderbedingungen laut EAG vorsehen, dass bei Antragstellung noch keine Bestellung von Anlagenteilen erfolgt sein darf. Wurden vor Antragstellung bereits Maßnahmen umgesetzt, ist keine Förderung des Projekts möglich. Sie finden alle Informationen zu dieser Investitionsförderung unter: https://www.oem-ag.at/de/foerderung/ 

Natürliche und juristische Personen können im Rahmen der Förderungsaktion einen Antrag stellen. Somit können neben Privatpersonen auch Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen etc. um eine Förderung ansuchen.

Pro Photovoltaik-Anlage kann nur ein Förderungsantrag gestellt werden. Weiters kann auch nur pro Standort ein Förderungsantrag gestellt werden.

Der Klima- und Energiefonds fördert:

  • neu errichtete Photovoltaik-Anlagen, wobei maximal 50 kWpeak zur Förderung eingereicht werden können

Gefördert werden Anlagen die:

  • in vollem Umfang von einer Fachfirma montiert und installiert werden
  • im Netzparallelbetrieb betrieben werden, d.h. an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind
  • ein Lieferdatum ab 22.06.2020 aufweisen.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie im Leitfaden und auf der Website des Klima- und Energiefonds.

Antrag

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Einreichung für die Förderaktion Photovoltaik-Anlagen verläuft in einem 2-stufigen Verfahren (Schritt 1 - Registrierung, Schritt 2 - Antragstellung). Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, musste das Projekt registriert werden (Schritt 1).

Die Antragstellung (Schritt 2) für alle bereits registrierten Projekte ist nach Umsetzung der Photovoltaikanlage durchzuführen und erfolgt über die individuelle Antragsplattform. Der Zugangslink wurde mittels E-Mail nach dem Abschließen der Registrierung zugesandt.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:  

  • das vollständig ausgefüllte Formular „Förderungsabrechnung Photovoltaik (Private)“ oder das vollständig ausgefüllte Formular „Förderungsabrechnung Photovoltaik (Betriebe)“
  • das 7-seitige Prüfprotokoll nach OVE/ÖNORM E-8001
  • alle Rechnungen für das Projekt
  • einen Nachweis der Zählpunktnummer
  • den Meldezettel des Antragstellers/der Antragstellerin (nur bei Anträgen von Privatpersonen) 

Die Anlage muss zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig installiert und abgerechnet sein. Die Antragstellung muss spätestens 12 Wochen nach Registrierung auf der Online-Plattform durchgeführt werden.

Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Leitfaden.

Alle Formulare zur Antragstellung

Förderungsabrechnung Photovoltaik (Private)
Förderungsabrechnung Photovoltaik (Betriebe)
Prüfprotokoll
Deminimis Blatt

Weitere Informationen zur Antragstellung

Häufig gestellte Fragen
Allgemeine Vertragsbedingungen
Leitfaden

Alles Wichtige im Überblick

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #555 

Kontakt

Serviceteam Photovoltaik

01/31 6 31-730
pv(at)kommunalkredit.at

Serviceteam Photovoltaik in der Land- und Forstwirtschaft

01/31 6 31-713
umwelt(at)kommunalkredit.at

Serviceteam Klima- und Energie-Modellregionen Investitionsförderungen

01/31 6 31-713
umwelt(at)kommunalkredit.at

Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderungsbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

nach oben