Wiener Landesförderung Photovoltaik Flugdächer
Unterkategorie Photovoltaik
Alles Wichtige im Überblick
Vielen Dank für Ihr Interesse an der neuen Förderaktion. Die Antragstellung ist ab Montag, dem 4. Mai 2026, möglich.
Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #566
Landesförderung Wien
Förderungsmittel für die Landesförderung Wien werden nur Betriebe und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie nicht-wettbewerbsteilnehmende Personen wie beispielsweise Konfessionsgemeinschaften, Vereine sowie Körperschaften öffentlichen Rechts (Verbände, und Ähnliches), die in Wien Photovoltaik-Anlagen auf neu errichteten Flugdächern, bereitgestellt.
Gefördert werden neu installierte Photovoltaikanlagen auf neu errichteten Flugdächern im Netzparallelbetrieb mit mindestens 800 Vollaststunden pro Jahr und einer Mindest-Größe von 100 m² überdachte Fläche bzw. einer Leistung von mind. 15 kWpeak. Dabei werden Flugdächer auf Liegenschaftsteilen unterstützt, die für Park‑, Rangier‑, Lager‑ und Manipulationsflächen vorgesehen und nicht gärtnerisch auszugestalten sind, sowie auf bereits befestigten und versiegelten Flächen.
Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):
- Planungsleistungen und Beratungsleistungen
- Gutachten inklusive der erforderlichen Vorleistungen und Versuche
- Baukosten (Material und Arbeitsleistungen)
- Flugdachkonstruktion inklusive Fundamente
- Anlagen zur Versickerung der Oberflächenwässer aus der überbauten Fläche
- Wiederherstellung der Oberflächen bis zum 1,1-fachen der überdachten Fläche
- PV-Anlage und dazugehörende Komponenten (Material und Arbeitsleistungen)
- Module, elektrische Leitungen und deren Verrohrung, Armaturen, Steuer- und Regeleinrichtungen, Messeinrichtungen
- Montagesysteme
Weitere Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.
Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss vor Umsetzung der Maßnahme (vor Bestellung der PV-Anlage) durchgeführt werden. Bei der Antragstellung muss die Gesamtleistung der Anlage angegeben werden. Die Errichtung und Fertigstellung der Photovoltaikanlage muss innerhalb von 24 Monaten ab Förderzusage erfolgen.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- einen Plan des geplanten Flugdachs und der PV-Anlage inklusive eines Nachweises der Anlagenleistung und der Fläche [kWp und m²]
- ein Angebot zur Errichtung einer Photovoltaikanlage durch eine Fachfirma, aus dem die Leistung, die auf einem Flugdach errichtet wird, hervorgeht
- einen Nachweis des prognostizierten Ökostrom-Jahresertrags der Fachfirma
- einen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein)
Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Informationsblatt.
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Antragstellung
Kontakt
Serviceteam Photovoltaik
01/31 6 31-730
klimaschutz(at)publicconsulting.at
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