Wärmepumpe ≥ 100 kW

Unterkategorie Wärme aus erneuerbaren Ressourcen

Zur Bereitstellung von Heizwärme und/oder Warmwasser ≥100kWth

NEU - Vereinfachte Förderungsberechnung!

Ab sofort erfolgt die Berechnung der Förderung pauschal in Abhängigkeit der Nennwärmeleistung und der Art der Wärmepumpe:

Die Förderungspauschale bei einer Nennwärmeleistung bis zu 500 kWth beträgt

  • für Sole/Wasser-Wärmepumpen 180 Euro/kWth 
  • für Wasser/Wasser-Wärmepumpen 120 Euro/kWth 
  • für Luft-Wärmepumpen 60 Euro/kWth

- Für jedes weitere kWth an Leistung gilt eine Förderungspauschale von

  • 60 Euro/kWth bei Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen
  • bei Luft-Wärmepumpen beträgt diese 30 Euro/kWth

Förderungsmittel für elektrisch betriebene Wärmepumpen werden für alle österreichischen Gemeinden bereitgestellt, sofern sich das Bundesland finanziell am zur Förderung eingereichten Projekt beteiligt.

Gefördert werden elektrisch betriebene Wärmepumpen ab 100 kW Nennwärmeleistung mit Umgebungswärme als Wärmequelle, die zur überwiegenden Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser bzw. Prozesswärme oder die Versorgung von Wärmenetzen (zum Beispiel Wasser/Wasser oder Sole/Wasser-Wärmepumpen) verwendet werden.

Beispiele für förderungsfähige Anlagen(teile):

  • Wärmepumpe
  • Wärmequellenanlage (Erdwärmekollektor, Grundwasserbrunnen, Tiefenbohrung)
  • Pufferspeicher
  • primärseitige, hydraulische Installation
  • Anlagenregelung
  • elektrische Installation 

Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Das eingesetzte Kältemittel der Wärmepumpe muss ein GWP von weniger als 2.000 aufweisen und die Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpenanlage muss mindestens 3,8 betragen. Die Wärmepumpe muss überwiegend zur Wärmebereitstellung ausgelegt sein. Wärmepumpen, die zur Kältebereitstellung (überwiegende Kälteerzeugung) ausgelegt sind, werden als Kälteanlagen eingestuft und können unter Einhaltung der Voraussetzungen des Förderungsschwerpunktes Klimatisierung und Kühlung gefördert werden.

Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung

  • das vollständig ausgefüllte Dokument „Datenblatt Wärmepumpe ≥ 100 kW
  • die Berechnung der Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe
  • das Produktdatenblatt der Wärmepumpe des Herstellers
  • eine Bestätigung über den Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern bei Inanspruchnahme des Zuschlages
  • einen Bericht des Kreditinstituts bei einem Investitionsvolumen von mehr als 500.000 Euro

Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Informationsblatt.

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung einer Wärmepumpe bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.
Hier geht es zum Onlineantrag Wärmepumpen für Gemeinden.

Rechtliche Grundlagen finden sie hier.

Alle Formulare zur Antragstellung

Datenblatt Wärmepumpe ≥ 100 kW
Nachantrag
Formular zur Förderungsabrechnung
Bericht des Kreditinstituts
Bestätigung über den Bezug von Ökostrom

Weitere Informationen zur Antragstellung

Informationsblatt zu Ihrem Projekt
Informationsblatt zur Antragstellung

Alles Wichtige im Überblick

Direkt zum Informationsblatt

Direkt zum Onlineantrag

Direkt zum Datenblatt

Finden Sie diese Förderung einfach und schnell wieder mit dem nachfolgenden Code: #281 

Kontakt

Serviceteam Wärmepumpe ≥ 100 kW thermisch

01/31 6 31-713
umwelt(at)kommunalkredit.at

Der einfache Weg zu Ihrer Umweltförderung

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Förderung nicht gefunden?

Wenn Sie keine passende Förderung für Ihre Gemeinde gefunden haben, dann entdecken Sie diese möglicherweise in einem anderen Förderbereich. Unser Tipp: Nachsehen lohnt sich!

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