Zeitpunkt der Antragstellung
Die Antragstellung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, erfolgen, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- eine technische Beschreibung
- eine monatliche Ertragsprognose
- einen Prüfbericht der beantragten Kollektoren
- Angebote und Kostenvoranschläge
- Bescheide für den Bau und Betrieb der Anlage
- einen Bericht Ihres Kreditinstituts bei einem Investitionsvolumen von mehr als 500.000 Euro.
Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Informationsblatt.
Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung einer thermischen Solaranlage bitte ausschließlich online direkt bei der KPC.
Hier geht es zum Onlineantrag thermische Solaranlagen für Gemeinden.
Rechtliche Grundlagen finden sie hier.
Alle Formulare zur Antragstellung
Datenblatt Solaranlage ≥ 100 qm
Nachantrag
Bericht des Kreditinstituts
Weitere Informationen zur Antragstellung
Informationsblatt zu Ihrem Projekt
Informationsblatt zur Antragstellung
Beurteilung
Die MitarbeiterInnen der KPC prüfen und beurteilen Ihre vollständig eingereichten Unterlagen. Sollten für eine Beurteilung Ihres Projektes noch ergänzende Informationen notwendig sein, erhalten Sie von uns ein Nachforderungsschreiben. Nach Abschluss der Projektprüfung wird Ihnen der Förderungsvorschlag, mit Möglichkeit zur Stellungnahme, übermittelt.
Wichtiger Hinweis: Ab der Bestätigung des Eintreffens Ihres Antrages bei der KPC, können Sie Ihr Bauvorhaben auf eigenes Risiko starten.
Weitere Informationen zur Beurteilung
Rechtliche Grundlagen
Allgemeine Vertragsbedingungen
Förderungsberechnung
Zielgruppen
Genehmigung
Anschließend an die Beurteilung des Projektes durch die KPC berät die zuständige Kommission über den Förderungsvorschlag und empfiehlt diesen der zuständigen Bundesministerin bzw. dem zuständigen Bundesminister. Nach Genehmigung des Förderungsvorschlags durch die zuständige Bundesministerin bzw. den zuständigen Bundesminister erhalten Sie von uns Ihren Förderungsvertrag. Kommissionssitzungen finden drei bis viermal im Jahr statt.
Annahme
Zur Annahme des Förderungsvertrags müssen Sie die Annahmeerklärung nach Erhalt unterschreiben und über die Online Plattform an uns zurücksenden.
Wichtiger Hinweis: Bitte lassen Sie sich Ihre Zeichnungsberechtigung und die Echtheit Ihrer Unterschrift durch das Gemeindeamt, Ihr Kreditinstitut, einen Notar oder ein Gericht bestätigen.
Erst nachdem Sie die unterfertigte Annahmeerklärung übermittelt haben, ist der Vertrag rechtsgültig. Zur Bestätigung erhalten Sie von uns ein Schreiben über den erfolgten Vertragsabschluss.
Nachdem Sie Ihr Projekt fertiggestellt haben, übermitteln Sie uns bitte die vollständigen Endabrechnungsunterlagen. Falls nicht anders mit uns abgestimmt, wickeln Sie die Endabrechnung über unsere Online-Plattform ab.
Bitte beachten Sie dabei Folgendes:
- Ihr Projekt muss bis zu dem im Förderungsvertrag festgesetzten Datum umgesetzt sein.
- Die Endabrechnung muss bis spätestens 6 Monate nach diesem Zeitpunkt vorliegen. Verwenden Sie dafür bitte das firmenmäßig unterfertigte Endabrechnungsformular und legen Sie die Rechnungen und Zahlungsbelege in Kopie bei.
- Achten Sie bitte auch auf mögliche weitere Auszahlungsbedingungen und technische Auflagen Ihres Vertrages.
- Alle wichtigen Informationen zur Endabrechnung finden Sie in unserem Informationsblatt zur Endabrechnung.
Auf Meine Förderung können Sie jederzeit den aktuellen Status Ihres eingereichten Projektes einsehen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass auch im Anschluss an die Auszahlung der Förderungsmittel, über einen bestimmten Zeitraum, die im Vertrag geregelten Pflichten wie u.a. technische Auflagen, Informations- und Aufzeichnungspflichten zu erfüllen sind. Die Einhaltung derselben wird von uns stichprobenartig kontrolliert.
Alle Formulare zur Endabrechnung zum Download
Endabrechnungsformular ohne EU-Kofinanzierung
Lagerentnahme
De-Minimis
Nachweis Kostenangemessenheit
Weitere Informationen zur Endabrechnung
Informationsblatt zur Endabrechnung